Bestattungswunsch Jeder Todesfall muss gemeldet werden. Dies können Sie direkt im Bestattungsbüro im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 tun. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit: - Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein (für Ausländer: Pass und Ausländerausweis)
Anmeldung eines Todesfalles ausserhalb von Reinach Die Anmeldung eines Todesfalls ausserhalb Reinachs können Sie auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes vornehmen. Sie benötigen hierzu dieselben oben erwähnten Dokumente. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Es ist auch möglich, einen Todesfall mit diesem Online-Formular zu melden. Einfach alles ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen. Infos zur Patientenverfügung Formulare und Infos zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag
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Heimatschein Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. | | | Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes
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Lebensbescheinigung Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit. Gebühr: CHF 10. | | | Öffnungszeiten Stadtbüro
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Pass und Identitätskarte Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen.
(Für Unmündige oder Personen unter umfassender Beistandschaft braucht es eine Einwilligungserklärung zur Ausweisbestellung. Diese finden Sie unten unter "Dokumente".)
Mitbringen: Alte Identitätskarte (falls vorhanden) Bei Ausweisverlust / Diebstahl: Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige bei der Kantonspolizei. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben. Foto: - Das Foto kann im Stadtbüro erstellt werden (ab 3. Lebensjahr) (keine Fotoaushändigung). Gebühr: CHF 10.—.
- Wenn ein Foto selber mitgebracht wird, muss auf folgende Norm geachtet werden: Format 35 x 45 mm ohne Rand, Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, höchstens 34 mm, gerade Kopfhaltung, gerader Blick, nicht lachen, Rand um Kopf ca. 5mm, farbig od. schwarz-weiss, heller neutraler Hintergrund, Serienfoto (kein Privatfoto), nicht älter als 1 Jahr, Frontansicht (ohne Kopfbedeckung, ohne Sonnenbrille).
Gebühren (inkl. Einschreibegebühr): Erwachsene CHF 70, Kinder / Jugendliche CHF 35.
Gültigkeit: Ab Geburt bis 18. Altersjahr: 5 Jahre, ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
Hinweis: Einen Pass und ein Kombiangebot (ID-Karte und Pass zusammen) könnnen nur im Passbüro Basel-Stadt oder Passbüro Liestal beantragt werden. Das Stadtbüro der Gemeinde Reinach stellt nur ID-Karten aus. Bitte separaten Hinweis unter „Biometrischer Pass“ beachten.
Ausweisunterzeichnung: Kinder ab 7 Jahren (je nach Eignung) unterschreiben ihre Identitätskarte selber.
Einwilligungserklärung bei minderjährigen Kindern: Einwilligungserklärung muss mitgebracht werden. Ausnahme: bei verheirateten Eltern / verwitweter Elternteil. Kind/er/Jugendliche unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Elternteil/gesetzliche Vertretung begleitet werden) Bearbeitungsdauer: Innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen wird die ID-Karte eingeschrieben an den/die Antragsteller/in versandt. Auf Wunsch können Sie die ID-Karte beim Stadtbüro selbst abholen. Hinweis zum Passbüro Basel-Stadt: Seit 1. Juli 2020 können Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft im Passamt an der Spiegelgasse 6 in Basel ihre biometrischen Daten erfassen und sich einen Pass oder ein Kombi Pass/ID ausstellen lassen. Schweizerinnen und Schweizer aus dem Kanton Basel-Stadt haben im Gegenzug die Möglichkeit, dies im Passbüro in Liestal zu tun. Die Antragsaufnahme erfolgt jedoch über das Passbüro im Wohnsitzkanton. Wer nur eine ID benötigt, muss dies weiterhin in Reinach ausschliesslich im Stadtbüro an der Hauptstrasse beantragen. Ausserhalb der Öffnungszeiten kann vorab ein Termin vereinbart werden. Weitere Infos. | Stadtbüro: Einwillungserklärung für Kinder und Unmündige
| | Pass und Identitätskarte Passbüro Basel-Landschaft
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Ehevorbereitung: Gesuche einreichen | | | Heiraten
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Familienausweis bestellen | | | Familienausweis
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Personenstandsausweis bestellen Für einen Personenstandsausweis wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Ihres Heimatorts. Für Reinach ist das Arlesheim. | | | Personenstandsausweis Kanton Baselland
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Anerkennungsschein (Kind) bestellen | | | Kindesanerkennung
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Geburtsanzeige einreichen | | | Geburten
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Geburtsschein bestellen | | | Geburten
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Geburtsschein CIEC (international) bestellen | | | Geburten
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Mütter-Väterberatung Die Mütter-Väterberatung unterstützt und berät Eltern von Kleinkindern bis 5 Jahre. Die Beratungen sind für Reinacher Eltern mit Kleinkindern unentgeltlich. Aktuelle Telefonsprechzeiten: Montag-Donnerstag, 8-10 Uhr, Tel 061 511 64 11. Pro Juventute bietet Mütter- und Väterberatung per Telefon und Chat an Die Beraterinnen der Pro Juventute beantworten seit 1. November 2021 per Telefon und Chat von Montag bis Freitag (19 bis 22 Uhr) und am Samstag (9 bis 11 Uhr) Fragen, die sich um Ihren Alltag mit Babys und Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag drehen. Infos finden Sie unter diesem Link. Das Angebot ist kostenlos und vertraulich. Es handelt sich um ein Pilotprojekt. | Mütter-Väterberatung: Babymassage Mütter-Väterberatung: Beikost Mütter-Väterberatung: Ferien mit Kleinkindern - Reiseapotheke für Kinder Mütter-Väterberatung: Spielend leicht lernen
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Todesschein bestellen Für eine amtliche Todesbescheinigung wenden Sie sich bitte ans Zivilstandsamt des Sterbeorts. | Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Weitere Infos zum Thema auf der Website des Kantons Basel-Landschaft
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Todesschein CIEC (international) bestellen | Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Todesfall
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Auslandaufenthalte in der Schweiz abmelden Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadbüros
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Wohnsitzbestätigung (Niederlassungsausweis) Die Niederlassungsbestätigung kann persönlich im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden. Gebühr: CHF 20. | | | Onlineformular Wohnsitz bestätigen lassen (Niederlassungsbestätigung)
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Wohnsitz abmelden (Wegzug aus Reinach) Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular (siehe Link weiter unten) vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen ID-Karte oder Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich. | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Versichertenausweis (AHV-Karte) bestellen | | | Anmeldung für einen Versicherungsausweis
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Arbeitsintegration Die Gemeinde Reinach engagiert sich stark in der Integration von ausgesteuerten und sozialhilfeempfangenden Menschen.
Integrationsprogramme
In befristeten Arbeitseinsätzen werden den Personen den Erhalt der Tagesstruktur, den Erwerb einer Arbeitsreferenz und die Förderung der Arbeitsfähigkeit ermöglicht.
Bewerbungscoaching und Berufsabklärung
Nebst der Begleitung und Förderung im Arbeitsprozess werden die Programmteilnehmenden in der Stellensuche unterstützt. Damit die Stellensuche und der Berufsfindungsprozess erfolgreich verlaufen, werden diese Personen auch von einer Berufs-und Laufbahnberaterin unterstützt.
Unterstützung von stellenlosen Jugendlichen
Für jugendliche Arbeitslose, die nach der Schulzeit keine Anschlussmöglichkeit gefunden, oder aus verschiedenen Gründen die Ausbildung abgebrochen haben, bieten wir Unterstützung an. In Praktikumseinsätzen in gemeindeinternen Stellen oder dem Gewerbe, sollen die Jugendlichen in der Tagesstruktur bleiben, erste Arbeitserfahrungen sammeln und sich so auf eine Lehre vorbereiten können. Die Jugendlichen werden dabei gefördert und in der Lehrstellensuche unterstützt. Eine gute Vernetzung mit dem Jugendbeauftragen ist dabei unerlässlich. Nebst diesen gemeindeeigenen Programmen, bietet die Gemeinde Reinach auch Plätze für Beschäftigungsprogramme des KIGA’s und für Arbeitstrainings der IV an. Bei Fragen zur Arbeitsintegration wenden Sie sich bitte an: Schürch SeverinePosition: Beauftragte für Arbeitsintegration Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | | | |
SVA-Zweigstelle Informationen einholen | | | AHV
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Altersrente (AHV) anmelden Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch mit einem Formular anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen des Jahrgangs 1942 und jünger mit 64 Jahren.
Beiträge von Nichterwerbstätigen
Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für: - Vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit
- Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit
- Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind
- Weltreisende
Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle im Stadtbüro, Hauptstrasse 10, erhältlich
Invalidenversicherung
Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich.
Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern.
| | | SVA Basel-Landschaft Informationsstelle AHV/IV
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Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) In Reinach gibt es in allen Quartieren Kindergärten. Für Kinder in Reinach ist der zweijährige Kindergartenbesuch obligatorisch. Der Unterricht erfolgt in Blockzeiten (Montag-Freitag von 8-12 Uhr sowie an einem Nachmittag von 13.45-15.45 Uhr). Nach dem Kindergarten wechselt das Kind in die Primarschule. Ergänzend bietet der Kindergarten sprachstützenden Unterricht sowie Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder an. Das Anmeldeformular für den Kindergarten verschickt die Gemeinde direkt an die Eltern der kindergartenpflichtigen Kinder. Nach dem Kindergarten wechselt das Kind in die Primarschule. Die Primarschule dauert 6 Jahre (2 Jahre Unterstufe, 4 Jahre Mittelstufe). Die Schulzeiten sind von Montag bis Freitag von 8-12 Uhr (Blockzeit) sowie an zwei bis drei Nachmittagen gemäss individuellem Stundenplan. Ergänzend bietet die Primarschule sprachstützenden und integrativen Unterricht sowie Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder an. Die Primarschule bietet die schulische Grundausbildung und bereitet die Kinder auf den Besuch der Sekundarschule vor. Bitte verlangen Sie im Sekretariat die informativen Broschüren. Öffnungszeiten Schuladministration und Schulleitung - Montag-Donnerstag: 8-11 Uhr und 14-16 Uhr
- Freitag: 8-11.30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Während den Schulferien grundsätzlich geschlossen – während dieser Zeit gibt der Telefonbeantworter Auskunft über die Öffnungszeiten. | | | Homepage Primarstufe Reinach
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Sekundarschule Auf die Primarschule folgt die Sekundarschule, die in drei Anforderungsniveaus gegliedert ist. Die obligatorische Schulzeit der Sekundarschule dauert 3 Jahre. Es wird zwischen drei Anforderungsniveaus unterschieden: - Niveau A (Allgemeine Anforderungen)
- Niveau E (Erweiterte Anforderungen)
- Niveau P (Progymnasiale Anforderungen)
| | | Sekundarschule Reinach
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Benutzung öffentlichen Grundes Falls Sie öffentlichen Grund in einer anderen Weise nutzen möchten (z.B. für Stände, Aufführungen oder Anlässe jeglicher Art), so ist das Bewilligungsgesuch (unter Dokumente) bei der Polizei Reinach einzureichen. Für das Ortszentrum konsultieren Sie bitte die entsprechende Allmendkarte. Hier können Sie auf einen Blick sehen, welche Flächen öffentlichen Grund darstellen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach Bitte beachten Sie die einschlägigen feuerpolizeilichen Vorschriften. | Anlässe: Bewilligungsgesuch
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach Signalisationsverordnung
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Bewilligungen / Bewilligungswesen Unter "Dokumente" finden Sie eine Vielzahl an Bewilligungen. Genauere Informationen finden Sie auf unserer "Bewilligungsseite". | Allmend/Tiefbau: Kanalisationsgesuch Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Leitfaden für die Planung Reklamegesuch Sicherheit: Abbrandbewilligung
| | Detaillierte Informationen zu den Bewilligungen Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Feuerungskontrolle Feuerungskontrolle: ein Beitrag für eine saubere Luft
Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese regelmässig überprüfen lassen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Anlage effizient und sauber betrieben wird. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.
Jetzt aktuell: Bald werden die Heizungen wieder kontrolliert
Wer eine Liegenschaft besitzt und eine Öl- oder Gasheizung hat, muss diese regelmässig kontrollieren lassen. Die Feuerungskontrolle kann eine private Servicefirma, ein Kaminfeger oder der amtliche Feuerungskontrolleur durchführen. Neuer amtlicher Feuerungskontrolleur
Aufgrund der Pensionierung des bisherigen Feuerungskontrolleurs hat der Gemeinderat entschieden, die Funktion des amtlichen Feuerungskontrolleurs an ein externes, in der Feuerungskontrolle erfahrenes Unternehmen zu übertragen. Folgende Aufgaben werden der Firma Fred Senn AG in Übereinstimmung mit dem kommunalen Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle übertragen:
- Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle und Abnahmekontrollen.
- Validierung der Kontrollen, die durch andere Unternehmen (Servicefirmen und Kaminfeger) durchgeführt werden.
- Führen einer aktualisierten Datenbank, die die Anlagedaten, Zuständigkeiten und Messresultate enthält. Die erhobenen Daten bleiben Eigentum der Gemeinde und unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
- Inkasso der Gebühren gemäss der Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle.
Bei welchen Liegenschaften ist die Feuerungskontrolle aktuell fällig?
Bei welchen Liegenschaften die Feuerungskontrolle aktuell fällig ist, steht auf der Liste «Übersicht Strassen Heizperiode», die auf der Gemeinde-Website zu finden ist (siehe unten).
Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften mit Öl- und Gasheizungen, die bisher eine private Servicefirma oder den Kaminfeger beauftragten, können bei ihrer Liegenschaft die Feuerungskontrolle wie bis anhin in Auftrag geben. Die entsprechenden Unterlagen (Rapport, Messstreifen und Russfilter) müssen bis spätestens Ende Februar 2023 beim amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, Mittlere Strasse 70, 4056 Basel, eingetroffen sein. Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer, die ihre Heizung bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur messen liessen, werden vom amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, einen Termin für die Kontrolle erhalten.
Was wird kontrolliert?
Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW. Es werden in der Regel folgende Werte gemessen: - Abgasverlust in %
- Kohlenmonoxid-Gehalt
- Stickoxid-Gehalt
- Russzahl
- unverbrannte Ölanteile
Wie oft muss kontrolliert werden?
Bei Ölheizungen muss die Kontrolle periodisch – in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden. Gasheizungen müssen alle vier Jahre geprüft werden. Installationen von Wärmepumpen-Heizungen werden für die Vervollständigung der Daten kostenlos inspiziert. Die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage wird schriftlich über die anstehende Kontrolle vor der jeweiligen Messperiode informiert.
Wer darf kontrollieren?
Seit ein paar Jahren können Sie selbst wählen, wer die periodische Kontrolle durchführt. Diese kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine vom Kanton autorisierte Fachperson erfolgen. Die Abnahmekontrolle von sanierten oder neuen Heizungsanlagen wird weiterhin vom amtlichen Feuerungskontrolleur innert 12 Monaten nach Betriebsaufnahme durchgeführt.
Wer ist zuständig bei Abnahme neuer Anlagen?
Bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sind mehrere Stellen involviert. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind wie folgt verteilt: - der Kaminfeger prüft die fachgerechte Installation der Heizungsanlage und des Kamins (Standort, Abstände, Zugang für Reinigung etc.).
- IWB ist zuständig für die Abnahme der Gasleitung bis zur Heizanlage.
- der amtliche Feuerungskontrolleur ist zuständig für die Kontrollmessung (analog der Abgaskontrolle bei Fahrzeugen) und Typenabnahme der Heizung und Meldung an das Lufthygieneamt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Fred Senn AG, Tel. 061 321 85 24, E-Mail
Bayard MarcPosition: Leiter Umwelt und Energie Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Feuerungskontrolle: Heizungssanierungen Meldeblatt Feuerungskontrolle: Liste der messberechtigten Personen der Servicefirmen Feuerungskontrolle: Meldekarte Feuerungskontrolle: Merkblatt 2024
| | Zu den Downloads zum Thema Feuerungskontrolle
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Energie sparen Energetisch sanieren
Modernisieren Sie Ihre Liegenschaft energetisch. Hier erfahren Sie warum eine energetische Haussanierung lohnt: www.energieschweiz.ch
Energiesparen ist "so einfach!"
Wussten Sie, dass Sie Ihren Wasser- und Energieverbrauch mit einem Spar-Duschkopf um bis zu 50 Prozent reduzieren können? Homepage Energie Schweiz
Öffentliche Baselbieter Energieberatung
Kanton, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen bieten gemeinsam eine kostenlose Erstberatungen an. Sie unterstützen Private und Unternehmen mit dem Ziel, die Energie effizient zu nutzen und erneuerbare Energie einzusetzen.
Energieberatung durch Primeo Energie: www.primeo-energie.ch
Geräte und Energybox Ratgeber Haushalten mit Strom
Diverses:
Bei Fragen können Sie sich sehr gerne an Marco Adamo wenden:
Adamo MarcoPosition: Mitarbeiter Umwelt und Energie Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Energieberatung KMU Flyer
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Abfallentsorgung Der Abfallkalender gibt Ihnen einen Überblick über die Abfallarten und ihre Entsorgungen und sagt Ihnen, wann die nächsten Abfuhren stattfinden. Im Stadtbüro erhalten Sie ihn auch auf Papier. Gebührensäcke können in der Apotheke Liechti (Hauptstrasse 27 und Mischeli-Center), in der Apotheke MedBase (im Zentrum), im Milchhüsli (Hauptstrasse 7), in der Textilreinigung Näf (beim Surbaum), im Coop Surbaum und Dorf, im Migros Herrenweg und Mischeli, im Do-it+Garden, im Denner Mischeli, Hauptstrasse und Angensteinerstrasse sowie im Stadtbüro bezogen werden. Hier finden Sie eine Übersicht der Recyclingstellen für Glas und Dosen. Hier gehts zu den verschiedenen Abfallarten. Hier finden Sie den Online-Abfallkalender | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/abfall-umwelt-mobilitaet/abfall/Brosch_bh_Bioabfall_englisch_ev_2024.pdf Abfall/Kompost: Entsorgung organischer Abfälle Abfall: Abfalldaten 2024 Abfall: Abfallkalender 2024 Abfall: Besser als neu Abfall: Food Waste - Was tun gegen die Verschwendung von Lebensmitteln Abfall: Gebühren Abfallentsorgung Abfall: Gewerbekehricht Anmeldeformular Abfall: Gewerbekehricht Broschüre Abfall: Kunststoff richtig entsorgen Abfall: Merkblatt Unterflur-Container Abfall: was gehört in den Bioabfall Abfall: wie entsorge ich Abfall richtig? Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen Grüngutcontainer - Masse
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Plakatierung / Werbung von Anlässen Es gibt in Reinach verschiedene Möglichkeiten, Plakate, Reklamen und Blachen anzubringen. Im Gewerbegebiet Kägen gibt es Infotafeln für die dort ansässigen Unternehmen. Hier finden Sie einen Überblick über das Angebot mit den entsprechenden Detailinformationen und Kontakten. A) Plakatständer der Gemeinde für Weltformate F4 (1280x895 mm) - Was: 17 x 2 fixe Plakatstellen, Nutzung primär für Gemeinde, sekundär für Vereine und Organisationen.
- Wie: Kostenlos. Gesuch via Formular spätestens 2 Wochen vorher erforderlich. Anfragen über verfügbare Plakatständer via E-Mail möglich. Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und Ausgewogenheit, nicht nach Eingang der Meldungen.
- Pro Gesuchsteller 10 Plakatständer für 10 Tage. Gewünschte Standorte werden berücksichtigt, können aber nicht in jedem Fall garantiert werden. Schriftliche Eingangsbestätigung. Bewilligungen erfolgen einmal auf Monatsende für den folgenden Monat und werden per Mail verschickt. Aushang macht jeder selbst, Öffnen für alle Ständer möglich ohne Schlüssel (Klapprahmen mit Plastik).
Kontakt für Auskünfte zu den gemeindeeigenen Plakatständern: Durante BeatricePosition: Sekretärin Technische Verwaltung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Kontakt für Parteien für den Aushang von Wahlplakaten: Fellmann RegulaPosition: Sekretärin Behördensekretariat ER Hauptstrasse 10, 4153 Reinach B) Kulturnägel für Kleinplakate - Was: Plakate bis max. A3 für Veranstaltungen aller Art, nicht plastifiziert.
- Wer: Ortsansässige Vereine, Institutionen und kulturelle Veranstalter haben Vorrang. Wenn Platz vorhanden ist, können die Kulturnägel auch von Veranstaltern aus der Region genutzt werden.
- Wo: Mischeli-Center, Post Habshagstrasse, Schulhaus Fiechten, Dorfplatz, Schulhaus Bachmatten, Schulhaus Reinacherhof
- Wie: Kostenlos. Bis Montagmittag 6 Plakate im Stadtbüro, Hauptstrasse 10, abgeben. APG hängt die Plakate ab Donnerstag für 2 Wochen. Wenn der Aushang länger dauern soll, müssen entsprechend mehr Plakate abgegeben werden.
Die APG hängt die Plakate alle 14 Tage in den geraden Kalenderwochen. Besonderheiten: Anmeldungen sind nicht nötig. Kontakt für Auskünfte zu den Kulturnägeln C) Reklamen an Fassaden oder freistehend - Was: Firmenanschriften und -schilder, Eigen- und Fremdreklamen, Baureklamen, temporäre Reklamen, Plakatanschlagstellen etc.
- Details: Firmenanschriften, Eigenreklamen und Fremdreklamen sind Einrichtungen, die der Anzeige oder der Werbung für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Ideen und dergleichen dienen.
- Baureklamen bestehen aus den am Bau beteiligten Unternehmen für eine bestimmte Baustelle während der Bauausführung.
- Temporäre Reklamen bestehen aus Ankündigungen von Veranstaltungen, sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen.
- Plakatanschlagstellen sind Orte für das zeitlich begrenzte Anbringen von Plakaten zu gewerblichen Zwecken.
- Wo: An Gebäuden und auf Parzellen auf öffentlichem und privatem Grund unter Einhaltung der bau- und zonenrechtlichen Vorschriften sowie der Verkehrssicherheit. Verkehrsgefährdende Reklamen sind nicht erlaubt (siehe PDF "Weisungen zur Plakatierung auf öffentlichem Grund") .
- Wie: Das Reklamegesuch ist rechtzeitig beim Bauinspektorat Reinach einzureichen. Die Gebühr der Bewilligung wird nach Art, Grösse und Anzahl der Reklame ermittelt.
- Die Reklamen und Blachen sind eigenständig anzubringen und zu entfernen.
Dem Reklamegesuch sind 2-fach beizulegen:
- Ein Situationsplan M 1:500 mit eingezeichnetem und vermassten Projekt (rot)
- Eine massstäbliche, vermasste Zeichnung inkl. Fassadenplan
- Im Textformat oder als Fotomontage, Angaben über Art und Ausführung, Grösse, Farbe, Text, Anbringungsart und ggfs. Dauer der Reklame.
- ggfs. Flächennachweis (Reklame/Fassade)
Besonderheiten: Temporäre Reklamen von Veranstaltungen sind melde- aber nicht bewilligungspflichtig. Kontakt für Auskünfte von Reklamen: D) Infotafeln für Firmen in Gewerbegebiet Kägen Die Gemeinde verfügt im Gewerbegebiet Kägen über drei Infotafeln, die den Firmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Plakate werden in der Regel ein- bis zweimal im Jahr aktualisiert und ersetzt. Ihren Eintrag können Sie mit unten stehendem Formular anmelden. Kontakt für Auskünfte Infotafel Kägen: E) Infotafeln für Firmen an der Hauptstrasse Die Gemeinde verfügt entlang der Hauptstrasse über einige Informationsstelen, an denen Firmenwerbetafeln angebracht werden können. Diese sind kostenpflichtig und können mit unten stehendem Formular bestellt werden. Kontakt für Auskünfte Infotafel Hauptstrasse: F) Weitere Plakatierungsmöglichkeiten Was: mobile Dreifachständer und Einfachständer für gemeindeeigene Plakate und für Wahlen im Format F4 (1280x895 mm / Weltformat) Wie: Kostenlos. Die Parteien werden vor den Wahlen jeweils angeschrieben. Besonderheiten: Müssen selbst gehängt werden. Kontakt für Parteien für den Aushang von Wahlplakaten: Fellmann RegulaPosition: Sekretärin Behördensekretariat ER Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Infotafel Hauptstrasse Infotafel im Kägen Anmeldeformular Plakatstellen Benützungsordnung und Informationen Plakatstellen Gesuchsformular Plakatstellen Standorte und Ansichten Reklamegesuch Strassenreklamen Informationen
| | Weisung zur Plakatierung auf öffentlichem Grund Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Häckseldienst anmelden Wer den Häckseldienst benötigt, muss dies spätestens bis am Vortag um 11.30 Uhr anmelden. Das Häckselgut sollte mindestens 0.5 m3 umfassen, mindestens 50cm lang und maximal 15cm dick sein. Das zu häckselnde Material ist gut von der Strasse sichtbar auf der eigenen Parzelle (angrenzend zum Trottoirrand) so zu platzieren, dass die Zufahrt des Häckselfahrzeuges bis zum Häckselgut gewährleistet ist. Das gehäckselte Material wird nicht abgeführt. Der Häckseldienst ist kostenlos. Anmeldung via Telefon 061 511 60 00 oder mit dem Online-Formular: Häckseldienst-Anmeldung | | | Daten Häckseldienst
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Baugesuch: Amtliche Vermessung Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.
Im Kanton Basel-Landschaft wird die Nachführung der amtlichen Vermessung privaten Nachführungsgeometern übertragen. Bei der Nachführung der amtlichen Vermessung handelt es sich um wiederkehrende Dienstleistungen, die im gesamten Gebiet der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Zu den AV-Dienstleistungen gehören insbesondere Grenzmutationen, Gebäudenachführungen sowie Rekonstruktion von Lagefixpunkten und Grenzzeichen nach einem Strassenneubau oder -unterhalt.
Nachdem per Ende 2014 auch das Kreisgeometerbüro Arlesheim aufgehoben wurde, hat die Gemeinde im Rahmen einer Submission die Nachführung der amtlichen Vermessung an die Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG vergeben.
Nachführungsgeometer von Reinach ist der patentierte Ingenieur-Geometer Herr Dominik Kägi von der Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG. Kontakt:
Sutter Ingenieur + Planungsbüro AG
Hauptstrasse 52, 4153 Reinach
Tel. 061 715 95 31, E-Mail, Webseite | | | Kantonales Amt für Geoinformation
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Stützpunktfeuerwehr Die Stützpunktfeuerwehr an der Pfeffingerstrasse in Reinach ist an 365 Tagen rund um die Uhr in Bereitschaft. Im Notfall ist sie innert weniger Minuten vor Ort, um entsprechend Hilfe zu leisten. | Feuerwehrdienstpflicht in einer anderen Feuerwehr Gesuch Feuerwehrersatzabgabepflicht: Gesuch um Befreiung
| | Feuerwehrstützpunkt Reinach
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Steuern: Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen | | | Online-Formulare Steuern: Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen
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Meldung eines Todesfalls Melden Sie einen Todesfall via Online-Formular oder im Bestattungsbüro der Gemeinde Reinach an. Auch Auswärtige können jemanden in Reinach bestatten lassen. Lesen Sie dazu das Reglement. Das Bestattungsbüro ist täglich von 8.30-11.30 Uhr geöffnet. Termine ausschliesslich auf telefonische Voranmeldung. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. | Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | Onlineformular für die Meldung eines Todesfalls
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Mobilität: Aktuelle Projekte Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Projekte im Bereich Mobilität. | | | Aktuelle Projekte im Bereich Mobilität
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Veranstaltungen im Wald Veranstaltungen im Wald mit mehr als 50 Personen sind gemäss § 8 Abs. 1 des Kant. Waldgesetzes der Gemeinde Reinach, Umwelt + Energie zu melden (Das Formular "Gesuch um Anlassbewilligung" ("Bewilligungsgesuch") finden Sie weiter unten). Gemäss Dekret des Landrats über die Bewilligungen für Veranstaltungen im Wald gilt gestützt auf die kantonale Waldgesetzgebung eine Bewilligungspflicht für: - alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Fauna und Flora,
- reitsportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen,
- radsportliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen,
- übrige Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.
Bannumgänge sind bewilligungsfrei. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Domenica Jenni: Jenni Domenica Position: Projektleiterin Natur & Umwelt Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch
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Familienergänzende Betreuung Berufstätige Eltern profitieren in Reinach von einem gut ausgebauten Betreuungs-Angebot für ihre Kinder. Seit dem 1. Juli 2017 können Eltern und Erziehungsberechtigte Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Betreuung beantragen. Sie können ihre Tagesstätte frei wählen, auch ausserhalb der Gemeinde Reinach. Durch die sog. Subjektfinanzierung bietet die Gemeinde Unterstützung pro Kind an, unabhängig vom Ort der Betreuung. So ist eine Gleichbehandlung der Betreuungsangebote gewährleistet. Welche Tagesstätten eine Zusammenarbeit vereinbart haben, entnehmen Sie bitte untenstehendem PDF (bei der Dokumenteliste). Sollte sich Ihr "Tagi" noch nicht auf der Liste befinden, kann dieses - sofern eine offizielle Betriebsbewilligung vorhanden ist - mit der Gemeinde Reinach eine Zusammenarbeitsvereinbarung abschliessen. SEB (schulergänzende Betreuung)
Das Angebot der schulergänzenden Betreuung, kurz SEB Reinach, richtet sich an Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter. Die angemeldeten Kinder werden dabei unter pädagogisch geschulter Leitung an den vier SEB-Standorten Aumatten, Fiechten, Reinacherhof und Weiermatten in speziell dafür hergerichteten Räumen professionell betreut.
Während der Schulwochen findet die Betreuung von Montag bis Freitag jeweils von 12 bis 18 Uhr angelehnt an die Unterrichtszeiten in sechs individuell buchbaren Modulen statt. Die Ferienbetreuung kann während zehn Wochen der Schulferien tageweise separat dazu gebucht werden. Die Betreuung findet jeweils von 08 bis 18 Uhr an einem der vier SEB-Standorte statt.
Spielgruppe
Reinach verfügt über eine grosse Anzahl privater Spielgruppen.
SOS-Dienst für Kinder Für unvorhersehbare Betreuungsbedürfnisse bieten der FeB Verein für familienergänzende Kinderbetreuung und das Tagesheim Kakadu Betreuung an, z.B. im Notfall bei Krankheit oder Spitalaufenthalt der Eltern. Kontakt: FeB, Wiedenweg 7, Mo, Di, Do 8.30-10.30 Uhr, Tel. 061 711 22 77
ausserhalb der Bürozeiten: Tagesheim Kakadu, Tel. 061 711 17 77
Weitere Angebote von privaten Trägerschaften In Reinach gibt es weitere Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung von privaten Trägerschaften. Direkt zum Online-Formular für Betreuungsgutscheine. | Kinderbetreuung/Childcare: Lunch and Childcare English Kinderbetreuung: Betreuungsgutscheine Bestätigung Kinderbetreuung: Betreuungsgutscheine Broschüre Kinderbetreuung: Leitbild SEB Kinderbetreuung: SEB Anmeldeformular Kinderbetreuung: SEB Anmeldung Ferienbetreuung 2025-26 Kinderbetreuung: SEB Ferienbetreuung Broschüre Kinderbetreuung: SEB Informationen und Richtlinien Kinderbetreuung: SEB Kinderpersonalblatt Kinderbetreuung: SEB Mittagstisch und Betreuung Broschüre Kinderbetreuung: SEB Tarifliste Kinderbetreuung: Spielgruppen in Reinach Kinderbetreuung: Standortkarte SEB Kinderbetreuung: Tagis Adressen-Liste Kinderbetreuung: Vereinbarung Zusammenarbeit Tagesfamilien Kinderbetreuung: Vereinbarung Zusammenarbeit Tagesheim
| | Hier gehts direkt zu den Downloads zum Thema Bildung und Kinderbetreuung
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Arbeitslosigkeit Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ist direkt beim RAV in Münchenstein, Grabenackerstrasse 8b, Tel. 061 552 05 40. | | | Informationen und Dokumente
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Miete von gemeindeeigenem Mobiliar Für Ihren Anlass können Sie bei der Gemeinde Mobiliar mieten, so zum Beispiel Marktstände und Festbänke/Tische (Festbankgarnituren). | Anlässe: Miete von gemeindeeigenem Mobiliar
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Kinder- und Jugendzahnpflege Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärtinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an: - Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes);
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien;
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen;
- Sozialbeitrag der Gemeinde Reinach gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Verordnung zum Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 5.8.2008)
Auf wünschenswerte Behandlungen müssen Sie nicht verzichten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Sozialversicherungstarif.
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Ausserkantonale Behandlungen müssen beantrag werden. Der Entscheid liegt bei der Kantonszahnärztin.
Beitritt zur Behandlung
Der Beitritt zur Behandlung im Rahmen der KInder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig. Er erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessaniertem Gebiss möglich. In den Kanton Zuziehende können kariesbefallene Zähne im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sanieren lassen, erhalten aber keine Subventionen an diese Sanierung, es sei denn, sie seien am alten Wohnort in der Schweiz von der Schulzahnpflege betreut worden. Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde zugestellt werden. Kinder von zwei bis fünf kostenlos zahnärztlich untersuchen lassen
Es ist wichtig, dass Kinder bei der täglichen Zahnpflege von ihren Eltern unterstützt werden und zur jährlichen zahnärztlichen Untersuchung begleitet werden. In Reinach beginnt die staatliche Karies-Vorbeugung im Kindergarten. Aus diesem Grund bieten die Zahnärztegesellschaften beider Basel (SSO) Kindern im Alter von zwei bis fünf Jahren eine kostenlose Zahnuntersuchung an. Damit wollen Zahnärzte dazu beitragen, der verbreiteten Kleinkinderkaries vorzubeugen. Weitere Informationen erhalten Sie unter 061 264 88 00 (Informationsstelle Zahnärztegesellschaft beider Basel).
| Gesunde Zähne Merkblatt Gesundes Znüni Empfehlungen Kinder- und Jugendzahnpflege Beitrittserklärung Kinder- und Jugendzahnpflege: Info für die Eltern
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Wasserversorgung Das Wasserwerk Reinach und Umgebung versorgt rund 51000 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Reinach, Oberwil, Therwil, Ettingen, Bottmingen und Biel- Benken mit Trinkwasser. Bei Bedarf wird auch der Wasserverbund Hinteres Leimental versorgt. Das WWR ist eine eigenständige, öffentlich-rechtliche Körperschaft und arbeitet nach dem Selbstkostenprinzip. Getragen wird das Werk durch die sechs Bezugsgemeinden. Das WWR agiert als Grossverteiler und liefert das Trinkwasser an die Vertragsgemeinden. Für die Feinverteilung in die Haushaltungen und die Abrechnung mit den Bezügern sind die Gemeinden zuständig. Mehr Infos: www.wwr.ch
Wasser-/Abwasserrechnung Die Wasser-/Abwasserrechnungen werden im 1. Quartal für das vergangene Jahr in Rechnung gestellt. Total-Revision Wasserreglement: Erläuterungen zur neuen Tarifordnung Das Finanzierungssystem der Wasserversorgung funktioniert wie folgt: Die Wasserversorgung wird in der Gemeinderechnung mit einer obligatorischen Spezialfinanzierung geführt, d.h. sie wird ausschliesslich über die Gebühren und nicht durch Steuereinnahmen finanziert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen müssen Spezialfinanzierungen langfristig (zehn Jahre) einen Kostendeckungsrad von 100% aufweisen. Spezialfinanzierungen sollen ausgewogen und nicht gewinnorientiert gestaltet sein. Das durch Gebühren erwirtschaftete Eigenkapital darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Die letzte Gebührenanpassung des Wasserreglements erfolgte im Oktober 2006, folglich sind die Gebühren seit über 14 Jahren unverändert geblieben. Die damalige Tarifgestaltung wurde aufgrund des hohen vorhandenen Eigenkapitals gemäss dem Beschluss des Einwohnerrats bewusst sehr tief gehalten, um die Reserven innerhalb von 10 bis 15 Jahren kontinuierlich abzubauen. Die Gebühren für den Trinkwasserbezug waren somit seit 2006 nicht kostendeckend. Die Aufwendungen für den Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur sowie den Personal- und Verwaltungsaufwand der Wasserversorgung können mit den Einnahmen aus den Anschlussgebühren und den jährlichen Grund- und Mengengebühren nicht mehr ausreichend finanziert werden. Das Eigenkapital wurde in den vergangenen Jahren, wie vom Einwohnerrat gefordert, abgebaut. Unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgrads sowie der Ein- und Ausgaben für die Wasserversorgung hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Sachkommission Bau, Umwelt und Mobilität das Wasserreglement revidiert. Es wurde vom Einwohnerrat (als Volksvertretung) am 11. Mai 2020 verabschiedet; gegen diesen Beschluss wurde kein Referendum ergriffen. Vom Regierungsrat Basel-Landschaft wurde es sodann am 22. Juni 2020 genehmigt, und vom Gemeinderat anschliessend rückwirkend per 1. Januar in Kraft gesetzt. Dieser Entscheid wurde ordnungsgemäss publiziert. Somit konnten die neuen Tarife erstmals in der Gebührenrechnung 2020 angewendet werden. |
Wasseranschluss
Falls Sie ein Wasseranschlussgesuch einreichen möchten, müssen Sie das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular der Gemeinde Reinach zustellen (siehe unten). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Wasserleitung/Rohrbruch Beim Feststellen eines Wasserleitungsrohrbruches (Wassergeräusch im Keller, Wasser tritt an die Oberfläche des Bodens) wenden Sie sich direkt an den Werkhof Wasser. Ausserhalb der Bürozeiten melden Sie Ihre Beobachtung bitte dem Polizeistützpunkt Reinach, Telefon 061 717 19 17 oder dem Werkhof Wasser, Pikett-Tel. 079 218 69 02.
Zwischenabrechnung Wasserversorgung Findet im Verlauf des Jahres ein Eigentümer- oder Mieterwechsel statt, können wir für Sie eine Zwischenabrechnung erstellen. Voraussetzung ist, dass Sie uns (Tel. 061 511 63 65) oder die Wasserversorgung (Tel. 061 511 62 11) rechtzeitig informieren. Kontakt: Gutzwiller DanielPosition: Leiter Werkhof Wasser, Brunnenmeister Pfeffingerstrasse 1, 4153 Reinach | Allmend/Tiefbau: Wasseranschluss Gesuch Allmend/Tiefbau: Wasseranschlüsse Auflistung
| | Onlineformular Wasserzähler ablesen Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Baugesuch: Bauvorhaben versichern | Baugesuch: Bauvorhaben bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung versichern
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Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum | Allmend/Tiefbau: Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
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Sportangebote und Sportanlagen Die Stadt vor der Stadt macht auch in Sachen Sport ihrem Namen alle Ehre: Das Gartenbad gehört zu den grössten der Region. Viele öffentliche Sportanlagen locken zahlreiche Bewegungsbegeisterte an. | | | Gartenbad Reinach Weitere Sportangebote im Kanton Basel-Landschaft
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Vereine Ob Sport, Musik, Kultur oder anderes: In Reinach gibt es über 100 Vereine. Die Gemeinde Reinach unterstützt zahlreiche Vereine mit Beiträgen, um diejenigen Aktivitäten derjenigen Vereine zu fördern, die Aufgaben von öffentlichem Interesse wahrnehmen, so insbesondere: - Unterstützung von benachteiligten und bedürftigen Menschen
- Förderung von Familien
- sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Jugendliche
- Hebung der Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren
- Verbesserung der Umweltqualität kommunales Kulturangebot
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Reinacher Vereine finden Sie hier.
| Anlässe: Bewilligungsgesuch IGOR-Liste Selbstdeklaration für die Bewilligung von Unterstützungsleistungen Vereine: Budgetantrag Musikverein Vereine: Budgetantrag Sportverein Vereine: Budgetantrag übrige Vereine Kultur und Freizeit Vereine: Lagerabrechnung
| | Informationen Vereine und Vereinsverzeichnis
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Abfallkalender Eine Übersicht über die Abfuhrdaten des Hauskehrrichts, Grünabfuhr/Bioabfall, Karton und Papier finden Sie hier. | /de/verwaltung/dokumente/dokumente/abfall-umwelt-mobilitaet/abfall/Brosch_bh_Bioabfall_englisch_ev_2024.pdf Abfall/Kompost: Entsorgung organischer Abfälle Abfall: Abfalldaten 2024 Abfall: Abfallkalender 2024 Abfall: Besser als neu Abfall: Food Waste - Was tun gegen die Verschwendung von Lebensmitteln Abfall: Gebühren Abfallentsorgung Abfall: Gewerbekehricht Anmeldeformular Abfall: Gewerbekehricht Broschüre Abfall: Kunststoff richtig entsorgen Abfall: Merkblatt Unterflur-Container Abfall: was gehört in den Bioabfall Abfall: wie entsorge ich Abfall richtig? Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen Grüngutcontainer - Masse
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Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK) Das Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK) dokumentiert eine Bestandsanalyse, die Strategie und verschiedene Massnahmenschwerpunkte zum Angebot der Reinacher Sport-, Bewegungs- und Freizeitanlagen. In der Erarbeitung des GESAK wurden sowohl die Anregungen der Bevölkerung, der Sportvereine, der Schulen, der Anlageverantwortlichen sowie der grösseren Unternehmungen aufgenommen. Das GESAK dient dem Gemeinderat als Grundlage für die anstehenden Infrastruktur- und Investitionsentscheide im Bereich des kommunalen Sport-, Freizeit und Bewegungsangebotes. Im Rahmen der Strategischen Sachpläne haben Gemeinde- und Einwohnerrat die Gelegenheit, die Umsetzung des GESAK im Gesamtkontext aller kommunalen Aufgaben und den finanziellen Möglichkeiten zu konkretisieren. Durch eine zielgerichtete Sport-, Freizeit und Bewegungspolitik kann der Gemeinderat wesentliche Beiträge einerseits zur Gesundheit und dem Wohlbefinden der Bevölkerung sowie andererseits zur Standortqualität einer attraktiven Agglomerationsgemeinde leisten. Ganz im Sinne des im GESAK formulierten Slogans „Reinach, die bewegte Stadt“. | Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK)
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Musikschule An der Musikschule Reinach können Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter den Unterricht besuchen. Die musikalischen Grundkurse bilden das Fundament der Musikerziehung und sind in den Primarschulunterricht integriert. Danach können die Kinder den Instrumentalunterricht besuchen oder das Singen erlernen, z.B. im Kinderchor. Ensembles und Orchester ergänzen den individuellen Unterricht. Das Sekretariat der Musikschule Reinach ist im Schulhaus Bachmatten II, Lochackerstrasse 75, Tel. 061 511 64 70
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 9-11 Uhr
Montag-, Dienstag-, Mittwochnachmittag: 14-17 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung | | | Musikschule Reinach
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Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen Das Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie direkt bei der KESB Birstal bestellen, den Link finden Sie weiter unten. | | | KESB Birstal
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Heimatausweis bestellen Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann persönlich im Stadtbüro bestellt werden oder via Online-Formular (Bezahlung mit Kreditkarte), Link siehe unten. Gebühr: CHF 20. Kontakt: Stadtbüro | | | Heimatausweis online bestellen
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Ausländischen Führerausweis umschreiben Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung kostet CHF 10. Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis) | | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros
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Besuchervisum (ausländischer Gast) Sie möchten einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften! Die zuständige schweizerische Auslandsvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das nummerierte Garantieformular aus. Die antragstellende Person (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter des Stadtbüros. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen: Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an das Amt für Migration weitergeleitet. | | | Weitere Informationen zum Visumsantrag
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Beglaubigung Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument. - Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20.00
- Gebühr für Beglaubigung Original/Kopie: CHF 10.00
| | | Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Stadtbüros
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Betreibungsregisterauszug | | | Betreibungsregisterauszug bestellen
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Drittmeldepflicht Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen.
Sie finden dazu weiter unten ein Meldeformular.
Bitte weisen Sie die Personen, welche zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen melden müssen. | | | Drittmeldepflicht - Formular
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Einbürgerung Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Reinach BL erhalten? Oder Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Für Fragen rund um dieses Thema und seine Vorbereitung wenden Sie sich bitte an Frau Kathrin Beck-Siegrist, Tel. 061 712 12 24, Schreiberin der Bürgergemeinde Reinach. | | | Weitere Informationen zur Einbürgerung
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Lernfahrausweis Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass). Gebühr: CHF 10. | | | Öffnungszeiten Stadtbüro
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Anmelden in Reinach (Wohnsitz anmelden) Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Reinach. Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?
Wenn ja, muss Ihre Anmeldung bei uns innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen. Ein Zuzug kann auch Online erfolgen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
- Abmeldebescheinigung
- Bei Zuzug aus dem Ausland: amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heimatschein, Personenstandsausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
Ausländische Staatsangehörige Zuzug innerhalb der Schweiz:
- Abmeldebescheinigung
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Ausländische Staatsangehörige Zuzug vom Ausland:
- Abmeldebescheinigung (Zuzug Europa)
- Zusicherung des Amt für Migration, Visum (für Personen aus einem Drittstaat)
- Gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde in Englisch/Deutsch/Französisch
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice) - innert 3 Monaten seit Zuzug in die Schweiz vorzuweisen
- Wenn erwerbstätig: Arbeitsvertrag, resp. aktuelle Arbeitsbestätigung
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Wochenaufenthalter:
- Heimatausweis oder Niederlassungsbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete
- Fragebogen über Wochenaufenthalt plus die darauf aufgeführten Unterlagen (siehe pdf-Dokument unten folgend unter "Dokumente")
Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können. Hundehaltung und -gebühren
Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft. | Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag
| | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Bestattung: Diverse Dienstleistungen Das Bestattungsbüro ist täglich von 8.30-11.30 Uhr geöffnet. Termine ausschliesslich auf telefonische Voranmeldung. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. | Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Todesfall: Bestattungswunsch Todesfall: Leitfaden für Todesfälle
| | zur Vorsorge- und Nachlassplanung Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Sperren von Parkfeldern (Anlass) Für Ihren Anlass können Sie Parkfelder mit Parkverbotstafeln für max. einen Tag temporär sperren. Die Tafeln erhalten Sie im Werkhof Strassen, Pfeffingerstrasse 3. Die Signalisation müssen Sie 48h im Voraus stellen, damit Autos anderweitig abgestellt werden können. Bei Abholung von zwei Signalisationen bezahlen Sie CHF 30.- in Bar. Jede weitere Signalisation kostet zusätzlich CHF 10.-. Bei der Rückgabe erhalten Sie das Depot von CHF 20.- zurück. Bei Diebstahl oder Beschädigungen werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung, resp. Reparatur in Rechnung gestellt.
Parkverbotstafeln können ausschliesslich zu folgenden Zeiten bezogen oder zurückgebracht werden:
Montag | 16.00-16.30 Uhr | Dienstag | 07.30-08.00 Uhr | Donnerstag | 16.00-16.30 Uhr | Freitag | 07.30-08.00 Uhr |
Die Rückgabe muss innerhalb einer Woche erfolgen.
Wenn Sie eine längere Sperrung benötigen, müssen Sie ein Allmendgesuch (siehe "Benützung des öffentlichen Grundes") einreichen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihren Anlass weitere Bewilligungen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach Bei Fragen oder Unklarheiten zur Sperrung von Parkfeldern wenden Sie sich bitte an Anderhalden MirjamPosition: Administration Werkhof Strassen / Bestattungen Pfeffingerstrasse 3, 4153 Reinach | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Adressänderung innerhalb Reinach Eine Adressänderung innerhalb von Reinach muss persönlich oder online im Stadtbüro gemeldet werden. Dazu ist bei einem Mietobjekt zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden. Bei Eigentum gilt dasselbe mit einem Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis kann geschwärzt werden). | | | eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
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Kultur- und Begegnungsangebote Ob für Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder Familien: Reinach bietet eine Vielzahl von Freizeitangeboten. Die Angebote finden Sie weiter unten. Durch Klick auf den Pfeil rechts des Angebots oder auf das Angebot selber erhalten Sie weitere Informationen. | | | Website Reinach für Kinder
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Baugesuch: Rückbaubewilligung | Baugesuch: Rückbaubewilligung
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Midnight Sports Jugendliche ab 13 können ihre Samstagabende in den Sporthallen Bachmatten bei Sport und Spass verbringen. Die Abende werden von Sportcoachs begleitet und von den Jugendlichen mitgestaltet. Das Angebot ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hallenturnschuhe sind Pflicht. Die Saison beginnt jeweils nach den Herbstferien und endet ca. Mitte April. Der Durchführungsort kann variieren, genauere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite von Midnight Sports oder auf dem folgenden Flyer. | | | Midnight Sports
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Gartenbad Reinach Hier finden Sie die aktuellen Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Attraktionen im Gartenbad Reinach. | | | Kasse Gartenbad
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Spielplätze in Reinach Hier gibt es einiges zu entdecken! Hier finden Sie eine Übersicht über alle öffentlichen Spielplätze in Reinach inkl. Beschreibung und Bild. Wissen Sie nicht genau, wo die Spielplätze sind? Dann schauen Sie auf dem Ortsplan nach, dort sind alle Spielplätze eingezeichnet. Einfach auf den Link Ortsplan klicken, dann unter "Freizeit" die Kategorie "Spielplätze" anklicken und schon werden alle Spielplätze angezeigt. | | | Details zu den Spielplätzen in Reinach Spielplätze auf dem Ortsplan
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Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche | | | What's Up - unsere Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche
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Geld-/Waren-Sammlungen Das öffentliche Sammeln von Geld oder Waren ist ohne Bewilligung verboten. Eine Bewilligung wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person oder Organisation Gewähr für eine einwandfreie Durchführung der Sammlung, die korrekte Abrechnung des Sammelergebnisses und dessen Verwendung im Sinne des Sammelzwecks bietet. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach. | Anlässe: Bewilligungsgesuch
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach Kantonales Übertretungsstrafgesetz
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Gelegenheitswirtschaftspatent Wenn an öffentlich zugänglichen Anlässen gegen Entgelt Esswaren und/oder Getränke (insbesondere Alkohol) angeboten werden sollen, wird ein Gelegenheitswirtschaftspatent (via Link zum Antragsformular) benötigt. Das Gesuchsformular kann heruntergeladen und direkt am PC ausgefüllt werden. Es muss von derjenigen Person unterzeichnet werden, die während des Anlasses anwesend ist und die Verantwortung im Zusammenhang mit der Einhaltung sämtlicher einschlägiger Rechtsvorschriften innehat. Bewilligungsgebühren: Anzahl Plätze | pro Tag | bis 50 | CHF 50 | bis 150 | CHF 100 | bis 300 | CHF 150 | bis 500 | CHF 200 | bis 1000 | CHF 300 | bis 2000 | CHF 400 | über 2000 | CHF 500 |
Wenn Sie einen alkoholfreien Anlass durchführen, zahlen Sie nur die Hälfte der oben genannten Gebühren. Ausnahmen:
Kein Gesuch eingereicht werden muss, wenn: - bereits ein Wirtepatent vorliegt und die Anzahl der erwarteten Gäste nicht die in der Bewilligung aufgeführte maximale Anzahl Innen- und Aussenplätze überschreitet (ansonsten muss eine Temporäre Betriebsbewilligung gelöst werden).
- ein Anlass nur von einem fix bestimmten und namentlich bekannten Personenkreis besucht wird (= privates Fest), dabei Esswaren und/oder Getränke (inkl. Alkohol) angeboten werden, welche an Ort und Stelle konsumiert werden und dafür maximal ein Unkostenbeitrag erhoben wird.
Jugendschutz: Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach. Schutz vor Passivrauchen: Seit dem 1. Mai 2010 darf in geschlossenen Räumen von öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben inkl. Betrieben mit einer Saisonbewilligung (Minigolfanlagen, Schwimmbäder, Vereinswirtschaften mit Bewirtung Dritter, usw.) sowie Gelegenheitswirtschaften nicht mehr geraucht werden. Dies gilt auch in Zelten, Wintergärten, Terrassen oder Eingangsbereichen, sofern mehr als die Hälfte der Wandfläche geschlossen ist. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier. Gesetzliche Grundlagen: | 10 Regeln der Lebensmittel-Hygiene Merkblatt "Verkauf von Lebensmitteln im Freien"
| | Kant. Gastgewerbegesetz Kant. Verordnung zum Gastgewerbegesetz
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Jugendpolizist Seit einigen Jahren gibt es in Reinach einen Jugendpolizisten. Ziel ist es, Schwellenängste zwischen Jugendlichen und der Polizei abzubauen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Der Jugendpolizist sorgt für Prävention, aber auch eine angemessene, nachhaltige Intervention bei delinquenten Jugendlichen. Es knüpfen auch immer wieder Eltern den Kontakt zu diesem, um sich einen Rat zu holen. Auch die Förderung des gegenseitigen Verständnisses bei Jugendlichen, Behörden, Verwaltung und Bevölkerung durch interne Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den Aufgaben des Jugendpolizisten. Dieser sucht aktiv den Kontakt zu den Jugendlichen, wobei die Kontaktaufnahme primär auf uniformierten Patrouillen stattfindet. Der Jugendpolizist steht den im Jugendbereich tätigen Institutionen und Behörden für Beratungen zur Verfügung und pflegt zu diesen einen engen Kontakt. Kontakt: Jugendpolizist, Polizei Reinach, E-Mail | | | Polizei Reinach
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Unterstützung von stellenlosen Jugendlichen | | | |
Altersfragen Wenn man älter wird, tauchen viele neue Fragen auf: Wie kann ich meine Freizieit sinnvoll nutzen? Wo könnte ich mich engagieren? Wie verhalte ich mich richtig, um mich nicht in Gefahr zu bringen? Wer hilft mir im Alltag und bei der Pflege? Wer hilft mir bei finanziellen und administrativen Aufgaben? Wen kann ich fragen, wenn ich zu einem bestimmten Thema eine Auskunft benötige? Gemäss Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter vom 20. Oktober 2005 haben die Gemeinden weitreichende Aufgaben im Altersbereich. So heisst es in § 4: "sie erstellen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner ein Konzept zur Betreuung und Pflege im Alter", "sie stellen die Koordination in den Bereichen der Betreuung und Pflege im Alter auf der Stufe Gemeinde sicher und berücksichtigen die Anliegen, der mit diesem Gesetz angesprochenen Personengruppe", "dazu stehen sie für Auskünfte in Altersfragen zur Verfügung und stellen die diesbezüglichen Informationen sicher". Die Informations- und Beratungsstelle für Altersfragen bietet folgende Dienstleistungen an: - eine niederschwellige Anlaufstelle, gut erreichbare Anlaufstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen.
- nimmt sich die notwendige Zeit für ältere Menschen.
- führt einfache Beratungen durch.
- vermittelt Hilfesuchende an Fachstellen.
- stellt bei Bedarf Kontakte mit diesen Fachstellen her.
- wird als kompetente Ansprechpartnerin für Fachpersonen wahr- und ernstgenommen.
- vernetzt die Dienstleistungsangebote der Gemeinde Reinach für Seniorinnen und Senioren.
Zu folgenden Fragen werden Informationen vermittelt: - Betreuung und Pflege zu Hause
- Finanzen, Pflegeleistungen
- Gesundheitsförderung und Prävention
- Wohnen
- Freiwilligenarbeit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Caroline Hickel: | Alter: Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen Alter: Bedürfniskatalog der älteren Bevölkerung in Reinach Alter: Entlastungsleistung Antrag Alter: Entlastungsleistungen Merkblatt Alter: Mein Wille zählt - Was ist vorzutreffen Alter: Sicherheit im Alter Alter: Älter werden in Reinach Alter: Älter werden – sicher bleiben Alter: Ärztliches Zeugnis zum Antrag für die Entschädigung von Entlastungsleistungen (112 KB) Altersleitbild 2019 der Gemeinde Reinach Muster Vorsorgeauftrag des Schweizerischen Roten Kreuzes
| | Zu den Downloads zum Thema Alter
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Veranstaltung mit Mehrweggeschirr Verschmierte Pappteller, zerquetschte Dosen, Berge von Abfällen – das muss nicht sein! Mehrwegbecher und Mehrweggeschirr gehören seit einiger Zeit zu gut organisierten öffentlichen Anlässen. Das soll auch in Reinach so sein.
Für bewilligungspflichtige Veranstaltungen auf öffentlichem Grund muss in der Regel nur Pfand- oder Mehrweggeschirr verwendet werden. An Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer/innen ist Mehrweggeschirr ein Muss. Aber auch bei Anlässen mit weniger als 500 Besucherinnen und Besuchern wird Mehrweggeschirr empfohlen. Die Mehrwegpflicht gilt erst nur für den Getränkebereich.
Warum ist die Verwendung von Mehrweggeschirr sinnvoll?
Ein Hauptargument ist zweifellos die Verringerung von Abfall während eines Anlasses: 70 Prozent der Abfallmenge machen jeweils die Getränkeverpackungen und Trinkbecher aus, 20 Prozent beträgt der Anteil im Food-Bereich und die restlichen 10 Prozent werden durch Werbematerial und weitere Abfälle hinter den Kulissen verursacht. Mit Mehrweggeschirr können die Abfallmengen verringert, die Verunreinigung des öffentlichen Raumes reduziert und auch die natürlichen Ressourcen geschont werden.
Was bedeutet dies für die Organisation einer Veranstaltung?
Wer eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund mit mehr als 500 Teilnehmenden durchführen will, muss ausser dem Bewilligungsgesuch auch ein Abfallkonzept einreichen, siehe Formular „Abfallkonzept für Veranstaltungen“. Darin müssen die Veranstaltenden angeben, welche Massnahmen zur Abfallverminderung vorgesehen sind.
Unterstützung seitens Gemeinde
Untenstehend finden Sie eine Zusammenstellung von Informationsmaterial zum Thema Mehrweggeschirr. Wünschen Sie weitere Hintergrundinformationen oder eine Baratung, so können Sie mit der zuständigen Gemeindemitarbeiterin einen Termin vereinbaren. Bei Bedarf stellt die Gemeinde den Veranstaltern Pfandjetons kostenlos zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Jenni Domenica Position: Projektleiterin Natur & Umwelt Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Anlässe: Abfallkonzept Formular Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen
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Abfallkonzept / Mehrweggeschirr Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden auf öffentlichem Grund ist die Verwendung von Mehrwegbechern obligatorisch. Auch bei Anlässen mit weniger als 500 Besucherinnen und Besuchern empfohlen. Die Mehrweggeschirrpflicht gilt vorerst nur für den Getränkebereich. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Jenni Domenica Position: Projektleiterin Natur & Umwelt Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Anlässe: Mehrweggeschirr Informationen
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Ergänzungsleistungen beantragen Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern. | | | Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
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Hilfsmittel-Leistungen der AHV anmelden | | | Hilfsmittel der AHV
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Hinterlassenenrente anmelden | | | Hinterlassenenrente
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IV-Leistungen für Erwachsene beantragen Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich. | | | Invalidenversicherung
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IV-Leistungen für Minderjährige beantragen Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich. | | | Invalidenversicherung
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Zur Erwachsenenbildung Die Gemeinde Reinach legt Wert auf ein breites und vielseitiges Angebot der Erwachsenenbildung. Sie publiziert das Reinacher Bildungsangebot von Anbietenden mit einem öffentlichen Leistungsauftrag. Kursbroschüren sind direkt beim Anbietenden erhältlich oder im Stadtbüro im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10. Erwachsenenbildung: Förderung von Grundkompetenzen Mit Grundkompetenzen sind die grundlegenden Fähigkeiten im Lesen und Schreiben, in Alltagsmathematik oder Computeranwendung gemeint, die eine zentrale Voraussetzung für die soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Integration darstellen. Dazu gibt es im Kanton Basel-Landschaft verschiedene Angebote mit vergünstigten Kursen und so genannte Lernzentren. Lernzentren sind kostenfreie begleitete Lernorte für Erwachsene zur Verbesserung der eigenen Grundkompetenzen in allen drei genannten Bereichen. In Reinach, beim Mischeli, in den Räumlichkeiten der Evangelisch Reformierten Kirchgemeinde Reinach, betreibt die Firma abc-Campus im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft neu ein solches regionales Lernzentrum. Weitere Informationen zur Förderung der Grundkompetenzen finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft. Zum abc-Campus im Mischeli und zum gesamten Kursangebot finden Sie hier Infos. Die aktuellen externen Angebote Kurswesen Familienzentrum OASE Volkshochschule beider Basel Samariterverein Reinach Basiskurse für Tagesfamilien Aktuelle Kurse der Mütter-Väterberatung Reinach finden Sie auf dieser Seite. | Erwachsenenbildung: Über 300 Kurse in Reinach
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Warenmarkt: Anmeldung Der Warenmarkt findet im Reinacher Ortszentrum statt. Organisiert wird der Markt vom Verein Warenmarkt Reinach BL. Anmeldung und Auskunft: Wolfgang Imhof, Gartenstrasse 5, 4153 Reinach, Natel 079 220 08 05, E-Mail | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Abbrennen von Feuerwerk Das Abbrennen und/oder Werfen von Feuerwerk (inkl. Knallkörper etc.) ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Ausnahmen: Kein Gesuch eingereicht werden muss am 31. Juli, 1. August und 31. Dezember. Allgemein ist bzgl. Umgang mit Feuerwerk die Sprengstoffgesetzgebung massgebend. Insbesondere dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 nicht von Personen unter zwölf Jahren verwendet werden. Solche der Kategorie F2 dürfen nicht von Personen unter 16 und jene der Kategorie F3 nicht von Personen unter 18 Jahren verwendet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F4 dürfen schliesslich nur von Personen mit besonderen Fachkenntnissen nach Einholen einer entsprechenden Abbrandbewilligung verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Gebäuden ist verboten. Bühnenfeuerwerk ist bewilligungspflichtig (Basellandschaftliche Gebäudeversicherung). | Anlässe: Bewilligungsgesuch Sicherheit: Abbrandbewilligung
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Freinacht Wenn an öffentlich zugänglichen Anlässen gegen Entgelt Esswaren und/oder Getränke (insbesondere Alkohol) angeboten werden sollen, wird ein Gelegenheitswirtschaftspatent benötigt.
Soll ein solcher Anlass dann länger als 24.00 Uhr dauern, so wird zusätzlich eine Freinacht-Bewilligung benötigt. Gemäss § 22 der Polizei-Verordnung kann die Polizei Reinach diese maximal bis 02.00 Uhr bewilligen (der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen). Bewilligungsgebühren: - bis 1h: CHF 20 pro Tag
- bis 2h: CHF 30 pro Tag
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter den Dokumenten. | Anlässe: Bewilligungsgesuch
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach Restaurantbetriebe richten ihr Gesuch direkt an die Bewilligungsstelle in Liestal.
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Lichtemissionen bei Anlässen In Reinach gelten verschiedene Beschränkungen von Lichtemissionen. Verboten ist insbesondere: - die Verwendung von himmelwärts gerichteten Lichtquellen im Aussenraum (speziell Skybeamer und Laser);
- das Blenden von Personen mittels Laserpointern;
- die Anleuchtung von Liegenschaften von aussen (ausgenommen historisch bedeutende oder repräsentative öffentliche Gebäuden) -> im Zweifelsfall ist bei der Polizei Reinach zuhanden des Gemeinderates ein Gesuch einzureichen (Details siehe unten);
- der Einsatz rein dekorativer, nicht sicherheitsrelevanter Beleuchtungen sowie Beleuchtungen von Schaufenstern und Reklamen (ausgenommen Tankstellen und Garagen) in der Zeit von 23 bis 6 Uhr.
Notwendige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen sind für die Zeit von 23 bis 6 Uhr mit Zeitschaltern oder Bewegungsmeldern auszustatten. Von dieser Regelung ausgenommen sind die öffentlichen Beleuchtungen. Weihnachtsbeleuchtungen sind zudem alljährlich im Zeitraum vom 28. November bis 6. Januar rund um die Uhr gestattet (gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 18.10.2016).
Der Gemeinderat kann die Beseitigung übermässig störender Lichtemissionen, die von Lichtquellen im Aussenraum oder von Innenraumbeleuchtungen ausgehen, auf Kosten des Verursachenden anordnen.
Ausnahmebewilligung
Für besondere Fälle ist es möglich, vom Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Dazu ist spätestens 30 Tage vor dem bewilligungspflichtigen Anlass bei der Polizei Reinach ein entsprechendes Gesuch zuhanden Gemeinderat einzureichen. Dieses kann mittels Brief oder E-Mail übermittelt werden. Mindestinhalt des Schreibens ist: - Betreff des Gesuches;
- Adresse und Unterschrift des Gesuchstellers;
- Genaue Bezeichnung des bewilligungspflichtigen Vorganges (z.B. „Ich möchte am XX.XX.XXXX an der XY-Strasse während der Zeit von XX bis XX Uhr einen Skybeamer einsetzen. Dies dient zur Unterstützung des Anlasses XY.“);
- Genaue Angabe des Standortes der bewilligungspflichtigen Beleuchtung auf einem Plan (z.B. Geoview BL);
- Technische Angaben zur Lichtquelle, die eingesetzt werden soll.
Für den Einsatz von Lasern stehen hier weitere Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die entsprechende Meldepflicht. | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Musikalische Unterhaltung Soll im Freien Musik abgespielt werden, deren Laustärke den üblichen Rahmen überschreitet und/oder sollen mehrere Personen damit unterhalten werden (öffentlicher Anlass), so ist eine Bewilligung einzuholen. Bewilligungspflichtig sind insbesondere Konzerte, Aufführungen und jegliche Art von grösseren Veranstaltungen. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Die öffentliche musikalische Unterhaltung in Gebäuden ist meldepflichtig. Die Einreichung des Gesuches dient nicht zuletzt auch dazu, die Verwaltung rechtzeitig zu informieren, um eventuellen Reklamationen und daraus resultierenden, allenfalls kostenpflichtigen Polizeieinsätzen vorzubeugen.
Eine erteilte Bewilligung definiert den Rahmen der zulässigen Tätigkeiten. Darüber hinaus gehende Emissionen (z.B. Lärm von Gästen, die eine bewilligte musikalische Unterhaltung verlassen) werden gemäss einschlägiger Rechtsgrundlagen beurteilt und strafrechtlich verfolgt. Mit anderen Worten werden die geltenden Bestimmungen bezüglich Nachtruhe zwischen 23.00 und 06.00 Uhr nicht gänzlich ausser Kraft gesetzt.
Musik im Freien kann gemäss § 16 Ziff. 4. der Polizei-Verordnung durch die Polizei Reinach maximal bis 01.00 Uhr bewilligt werden (der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen).
Per Anfang 2019 wurde die Schall- und Laserverordnung in einer neuen Verordnung integriert und die Schallschutz-Vorschriften wurden verschärft. Details finden Sie hier. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Lärmschutz bei Veranstaltungen Anlässe: Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG Formular
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Temporäre Betriebserweiterung Bestehende Betriebe (z.B. Restaurants), die bereits eine Betriebsbewilligung (Wirtepatent) besitzen, jedoch beabsichtigen, über einen begrenzten Zeitraum die bewilligte Anzahl Sitzplätze zu überschreiten (Betriebsvergrösserung), müssen für diesen Zeitraum ein zusätzliches Gelegenheitswirtschaftspatent beantragen. | Anlässe: Bewilligungsgesuch
| | kant. Gastgewerbegesetz Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Baugesuch: Angaben zu den Zonenvorschriften | Baugesuch: Angaben zu den Zonenvorschriften
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Baugesuch: Deklaration Planänderungen | Baugesuch: Deklaration Planänderung
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Baugesuch: Formular Parkplatzberechnung | Baugesuch: Parkplatzberechnung
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Baugesuch: Baulinien- und Baupläne einsehen/ausleihen Baupläne von Liegenschaften in der Gemeinde Reinach können beim Bauinspektorat Reinach eingesehen oder ausgeliehen werden. Die Planeinsicht ist nach Terminvreinbarung möglich. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft sind, ist eine Vollmacht der Eigentümerschaft vorzuweisen. Sollten Sie Pläne benötigen, die von 1974 oder früher datieren, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Liestal.
Depot für die Ausleihe von Plänen (bitte exakten Betrag in bar mitbringen): - 1-5 Pläne: CHF 100
- 6-10 Pläne: CHF 200
- 11-15 Pläne: CHF 300
Dieser Betrag wird vollumfänglich zurückerstattet, wenn die Unterlagen vollständig zurückgegeben werden. Fotokopien der Pläne kosten in bar: - s/w: CHF 1 pro Blatt A4, CHF 1.50 pro Blatt A3
- farbig: CHF 2.50 pro Blatt A4, CHF 4 pro Blatt A3
Dauer der Ausleihe
Die Pläne können für einen Zeitraum von maximal 1 Monat ausgeliehen werden. Telefonische oder schriftliche Verlängerungen um maximal einen weiteren Monat sind möglich. Für zu spät zurückgebrachte Pläne wird eine Gebühr erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Durante BeatricePosition: Sekretärin Technische Verwaltung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Bau- und Strassenlinienpläne
Für einen Neubau oder Anbau auf einer Parzelle benötigen Sie evtl. für die Planung den Bau- und Strassenlinienplan. Für eine Kopie des betroffenen Strassenabschnitt können Sie das Bauinspektorat Reinach kontaktieren.
Kosten für Fotokopien
s/w: pro A4-Blatt CHF 1.00 und pro A3-Blatt CHF 1.50
farbig: pro A4-Blatt CHF 2.50 und pro A3-Blatt CHF 4.00 Kontakt: Bitte melden Sie uns, welchen Strassenabschnitt Sie gerne haben möchten.
| | | Online-Bestellformular für Baupläne
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Störungsmeldung | | | Onlineformular Störungsmeldungen
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Kompostberatung Die ökologisch sinnvollste Verwertung von Rüst- und Gartenabfällen ist die Kompostierung im eigenen Garten. Der so gewonnene Kompost kann vielseitig als wertvoller Dünger eingesetzt werden. Reinach bietet aus Kostengründen keine eigene Kompostberatung resp. Betreuung und Unterstützung von Quartierkompostanlagen mehr an (Einwohnerratsbeschluss vom 28. Juni 2021). Die Abfallpädagogik für Schulklassen und damit eine erste Einführung in den Kreislauf des Kompostierens wird weitergeführt. Die Bevölkerung kann kostenlos ihr Grüngut häckseln lassen. Bitte melden Sie sich am Vortag bis um 11.30 Uhr für den Häckseldienst telefonisch auf 061 511 60 00 oder mit dem Online-Formular hier an. Bei Fragen rund ums Kompostieren verweisen wir auf die informative Homepage des Kompostforums Schweiz (www.kompost.ch). | | | Kompostforum Schweiz
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Wasserzähler ablesen | | | Onlineformular Wasserzähler ablesen
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Tempo 30 Zonen und Begegnungszonen Tempo 30 Zonen und Begegnungszonen In allen Wohnquartieren wurden im Jahr 2010 erfolgreich Tempo 30 Zonen eingeführt und in diesem Zusammenhang auch Massnahmen zu Steigerung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Die Planung und Umsetzung erfolgte quartierbezogen. | Zone Fiechten/Steinreben Zone Ost 1 Plan Zone Ost 2 Plan Zone West 1 Plan Zone West 2 Plan
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Einsatz von Verstärkeranlagen Die Benützung von Verstärkeranlagen jeglicher Art ist bei öffentlichen Anlässen bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50. Insbesondere für Konzerte, Feiern und sonstige Anlässe, bei welchen ein grösserer Kreis an Personen beschallt werden soll, muss vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden. Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach Bitte beachten Sie auch die eidgenössische Schall- und Laserverordnung. Details finden Sie hier. | Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG Formular
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach Schall- und Laserverordnung: Informationen für Veranstalter (Schall)
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Spitex Region Birs GmbH Spitex ist die spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag, der das Wohnen und Leben zu Hause ermöglicht. Je nach Situation der zu betreuenden Kunden übernehmen die Spitex-Mitarbeiter/innen stellvertretende, ergänzende, entlastende und/oder unterstützende Aufgaben im hauswirtschaftlichen, pflegerischen und sozialbetreuerischen Bereich. Wie arbeitet die Spitex?
Die Hilfe und Pflege zu Hause wird bedarfsgerecht, fachlich kompetent, wirksam und wirtschaftlich erbracht. Unter Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung erhalten und fördern wir die Selbstständigkeit unserer Kundinnen und Kunden. Kundeninformationen sind grundsätzlich vertraulich; den Datenschutzbestimmungen wird in vollem Umfang Rechnung getragen. Wer kann Spitex anfordern?
Alle Einwohner/innen, die einen Bedarf für Spitex-Dienstleistungen haben, können bei ihrer zuständigen Spitex-Organisation diese Leistungen beantragen. Webseite der Spitex Region Birs GmbH | | | Spitex Region Birs GmbH
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Mobilitätskarte | Mobilitätskarte Musterausschnitt
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Gemeindeverbund Flugverkehr Seit vielen Jahren eine treibende Kraft in Sachen Reduktion des Fluglärms Von den Gemeinden Allschwil und Binningen ursprünglich ins Leben gerufen, wurde im Juni 2009 der Gemeindeverbund Flugverkehr (GVF) formell gegründet. Heute gehören dem GVF viele Baselbieter Gemeinden an, die sich gemeinsam gegen den Fluglärm engagieren. Der GVF besteht aus einer Steuergruppe, die sich vorwiegend aus Gemeindepräsidenten und Gemeinderätinnen und -räten der Mitgliedsgemeinden zusammensetzt, und einer Geschäftsstelle, die die administrative Arbeit verantwortet.
Die Arbeit und die Ziele des Gemeindeverbunds Flugverkehr Seit Beginn haben sich die Mitglieder der Steuergruppe an zahlreichen Gesprächen mit den Regierungen von Baselland und Basel-Stadt, mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt, mit Exponenten des EuroAirport Basel-Mulhouse und mit zahlreichen weiteren Gremien und Behörden getroffen. Allgemein geht es dem GVF um den Schutz der Bevölkerung in der Region Basel vor dem Fluglärm. Er fordert seit Jahren entsprechende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Region. Zentraler Bestandteil der Arbeit des Gemeindeverbunds ist die Einschränkung der Nachtflugbewegungen resp. eine verbindliche Regelung der Nachtruhe. Hier fordert der GVF eine generelle Nachtruhe zwischen 23 und 07 Uhr gegenüber heute zwischen 24 und 05 Uhr. Auch die Einhaltung der vereinbarten Südlandequote von 10% jährlich auf die Piste ILS33 verfolgt der GVF genaustens. Dem Bahnanschluss-Projekt des EuroAirport steht der GVF skeptisch gegenüber, vor allem weil selbst nach der Publikation des Projektdossiers viele offene Fragen bleiben. Auch fordert der GVF eine sachgerechte Umweltverträglichkeitsprüfung des Gesamtprojekts. Eine Fluglärmbeschwerde reichen Sie am besten direkt beim deutschen Fluglärmdienst ein.
Kontakt Leiter Umwelt und Energie: Bayard MarcPosition: Leiter Umwelt und Energie Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | | | Kontakt
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Zivilschutzkompanie Birs Die Führungsstäbe und Zivilschutzorganisation der Gemeinden Aesch, Arlesheim, Duggingen, Grellingen, Münchenstein, Pfeffingen und Reinach sind im Bevölkerungsschutzverbund Birs zusammengeführt.
Der Sitz des Bevölkerungsschutzes Birs ist der Leistungsbereich Sicherheit und Rettung der Gemeinde Reinach BL. Von dort werden alle organisatorischen und administrativen Belange des Bevölkerungsschutzes Birs geführt. Die Zivilschutzstelle ist telefonisch unter 061 511 63 22 oder per Mail erreichbar. Die Postanschrift: Gemeinde Reinach, Bevölkerungsschutzverbund Birs, Pfeffingerstrasse 1, 4153 Reinach. Informationen finden sie unter www.bs-birs.ch Sitz der "Zivilschutzkompanie Birs" ist der Leistungsbereich Schutz und Rettung der Gemeinde Reinach. Von hier aus werden alle organisatorischen und administrativen Belange der Zivilschutzkompanie Birs geführt. | | | Bevölkerungsschutzverbund Birs
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Übersicht der Notfallnummern | Sicherheit: AED Standorte Reinach
| | Notfallnummern
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Abstimmungen und Wahlen Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen. Die Landeskanzlei lässt neu kurze Videos produzieren, mit denen eine kommende Abstimmung leicht verständlich dargestellt wird. Diese Videos werden jeweils zusätzlich zum Abstimmungsbüchlein produziert und sollen helfen, die Abstimmungsvorlagen möglichst breit zu vermitteln. Die Publikation erfolgt auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons. Zudem sind die Videos mit einem QR-Code auf dem Abstimmungsbüchlein einfach aufrufbar. | | | Aktuelle Abstimmungen / Wahlen Kanton BL
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Steuern: Steuersätze | | | Statistisches Amt BL
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Fuss- und Veloverkehr Reinach verfügt über zahleiche Fuss und Veloverbindungen, die stetig ausgebaut und verbessert werden. Ein Attraktives Angebot an Langsamverkehrsnetzen ist eine wichtige Voraussetzung, für eine umweltfreundliche Fortbewegung, insbesondere auf kurzen Distanzen innerhalb der Gemeinde. Attraktive Velorouten und zahlreiche Fusswege bieten für Berufspendler, aber auch für den Freizeitverkehr eine gute Infrastruktur. Die Nutzung des Velos und das zu Fussgehen ist eine ökologisch und ökonomisch sehr geeignete Mobilitätsform. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden. Die Gemeinde entwickelt und unterhält Infrastrukturen und Angebote (Wegenetz, Parkmöglichkeiten, Signalisation) des Fuss- und Veloverkehrs. Diese sind sicher, wunschlinienentsprechend und attraktiv ausgestaltet. Der Langsamverkehr trägt zudem zur Belebung der Reinacher Freiräume,insbesondere des Zentrums bei. Sitzbankkonzept für ein fussgängerfreundliches Reinach Neben dem Velo und Strassennetz, gilt es auch die Fusswege attraktiver zu gestalten. Ein Element zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Belebung des öffentlichen Raums sind Sitzgelegenheiten. Die Gemeinde Reinach erarnbeitet in Zusammenarbeit mit der Alterskommission ein Sitzbankkonzept. Elterntaxi? Nein danke. Jedes Kind lernt auf dem Weg zur Schule viel neues kennen. Darum ist es wichtig, dass die Kinder den Schulweg selbst unter die Füsse nehmen. Lesen Sie dazu den Flyer. | Flyer Elterntaxi Mobilitätskarte Musterausschnitt
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Baugesuch: Solaranlagen | Baugesuch: Meldeformular für Solaranlagen
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Finanzielle Unterstützung bei der Betreuung zu Hause Entlastungsleistungen bei der Betreuung zu Hause Die Gemeinde Reinach richtet bei der Betreuung zu Hause von dauernd pflegebedürftigen Personen, die der ständigen Überwachung bedürfen, eine finanzielle Abgeltung von Entlastungsleistungen aus. Das Merkblatt, das Antragsformular, das Arztzeugnis sowie das entsprechende Reglement finden Sie weiter unten unter "Dokumente".
Anrechnung von Betreuungsgutschriften Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum Renten bildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Als Verwandte gelten insbesondere Eltern, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern oder Stiefkinder. Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein. Dies ist der Fall, wenn sie von der AHV oder von der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt sind Pflegebeiträge für Minderjährige, die in mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind. Der Anspruch besteht nur, wenn die Pflegenden und die pflegebedürftige Person im gleichen Haushalt leben. Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Tel. 061 511 63 40 oder bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Tel. 061 425 25 25, oder www.sva-bl.ch | Alter: Entlastungsleistung Antrag Alter: Entlastungsleistungen Merkblatt Alter: Ärztliches Zeugnis zum Antrag für die Entschädigung von Entlastungsleistungen (112 KB)
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Strategien und Berichte Strategische Sachpläne, Budget und Gemeindefinanzen Die aktuellen Übersichten zu den Zahlen der Gemeinde Reinach finden Sie beim Statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft. | | | Webseite Statistisches Amt BL
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Strassen, Allmend und Infrastrukturen Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum
Möchten Sie eine Aufgrabung im öffentlichen Strassenareal durchführen, so müssen Sie dafür ein Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Gesetzliche Grundlagen: Allmendgesuch für die Benützung von öffentlichem Strassenareal
Möchten Sie für eine Bauinstallation öffentliches Strassenareal beanspruchen, so müssen Sie mit dem unten aufgeführten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular. Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Kanalisationsgesuch
Verändern Sie etwas an der Kanalisation? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit diesem Formular ein. Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe. Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Bemessung der Anschlussbeiträge Wasser-/Abwasseranlagen
Gemäss Abwasser-/Wasserreglement werden die Anschlussbeiträge auf Grund der Belastungswerte der Abwasser-/Wasseranlagen und den abflusswirksamen Flächen (Dach, Vorplätze etc.) berechnet. Dabei werden die vorhandenen Anlagen von bestehenden oder abgebrochenen Gebäuden mit den neuen Anlagen verrechnet. Damit die bestehenden Anschlüsse registriert werden können bitten wir Sie, vor Abbruch der Liegenschaft mit der Abteilung Infrastruktur, Ver- und Entsorgung einen Termin zu vereinbaren. Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Wasseranschlussgesuch
Verändern Sie etwas an Ihrer Wasserversorgung? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit diesem Formular ein. Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe. Gutzwiller DanielPosition: Leiter Werkhof Wasser, Brunnenmeister Pfeffingerstrasse 1, 4153 Reinach | Allmend/Tiefbau: Allmendbescheinigung (Beendigung der Allmendnutzung) Allmend/Tiefbau: Allmendgesuch für Baustellen Allmend/Tiefbau: Entwässerungsgegenstände Allmend/Tiefbau: Grabarbeiten im öffentlichen Strassenraum Allmend/Tiefbau: Kanalisationsgesuch Allmend/Tiefbau: Wasseranschluss Gesuch Allmend/Tiefbau: Wasseranschlüsse Auflistung
| | Zu den Downloads zum Thema Allmend/Tiefbau Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Kindes- und Erwachsenenschutz KESB Ziel des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde. Alle Meldungen für Erwachsene, Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche der Schulen, der Polizei oder von Nachbarn müssen direkt bei der KESB eingereicht werden. Die KESB Birstal beantwortet auch gerne Ihre Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. | | | KESB Birstal
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Baugesuch: Formular (Kerndaten) | Baugesuch: Formular (Kerndatenblatt)
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Reklamegesuch (Kommerzielle Reklamen) Es gibt verschiedene Arten von Werbung wie etwa Plakate für Eigen- und Fremdwerbung, Firmenanschriften und -schilder freistehend oder an Fassaden, Baureklamen etc. Das Aufstellen, Anbringen, Versetzen und wesentliche Veränderungen von Firmenanschriften- und schildern sowie Baureklamen sind bewilligungspflichtig.
Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten auf dem Bauinspektorat, ob ein Reklamegesuch erforderlich ist und welche Formulare und Unterlagen einzureichen sind.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Qufaj Heroine oder per Mail ans Bauinspektorat. | Reklamegesuch
| | Detaillierte Informationen sowie Kontakte für Auskünfte finden Sie hier online.
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Baugesuch: Merkblatt Wegleitung Baugesuche | Baugesuch: Merkblatt Wegleitung Baugesuche
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Baugesuch: Merkblatt Grenzabstände für Grünhecken | Baugesuch: Grenzabstände Merkblatt
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Baugesuch: Merkblatt Klein- und Nebenbauten | Baugesuch: Merkblatt Klein- und Nebenbauten
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Baugesuch: Merkblatt Parkplätze | Baugesuch: Parkplätze Merkblatt
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Allmendgesuch für Bauinstallation / Allmendbescheinigung (Ende Allmendnutzung) Möchten Sie für eine Bauinstallation öffentliches Strassenareal beanspruchen, so müssen Sie mit dem unten aufgeführten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen. Nach Beendigung der Nutzung reichen Sie bitte die Allmendbescheinigung bei uns ein. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Allmend/Tiefbau: Allmendbescheinigung (Beendigung der Allmendnutzung) Allmend/Tiefbau: Allmendgesuch für Baustellen
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Reglemente und Verordnungen (Erlasse) Alle Erlasse (Reglemente und Verordnungen) finden Sie mit einem Klick auf untenstehenden Link. | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Stromanschluss Anlass Möchten Sie für eine Veranstaltung einen Stromanschluss beanspruchen, so können Sie mit dem nachfolgend erwähnten Dokument ein Gesuch bei uns einreichen. Die gemeindeeigenen Stromanschlüsse befinden sich im Dorfzentrum. Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. | Anlässe: Bewilligungsgesuch
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Abfall verbrennen verboten Das Verbrennen von Abfällen im Freien, im Cheminée oder in Hausfeuerungen belastet Atemluft, Pflanzen und Boden und kann zur Erkrankung der Atemwege führen. Darum ist diese Art der Abfallbeseitigung generell verboten. Im Siedlungsgebiet ist das Verbrennen von Gartenabfällen generell verboten. Bitte melden Sie der Gemeinde Reinach, wenn Sie eine Beeinträchtigung der Luftqualität feststellen! Kontakt: Bayard MarcPosition: Leiter Umwelt und Energie Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | | | |
Frühe Förderung - Kinderleicht gross werden Frühe Förderung verfolgt den Grundsatz, dass jedes Kind von Geburt an, durch Spiel, Bewegung und Kommunikation in den Bereichen Motorik, Soziales, Sprache, Wahrnehmung, Affekt und kognitives Lernen anregt und gefördert wird. Aus diesem Grund ermöglicht die Gemeinde Reinach ab Sommer 2024 allen Kindern ein Jahr vor Eintritt in den Kindergarten einen Spielgruppenbesuch über einen Spielgruppen- oder einen Sprachfördergutschein. BirsstadtTV zur Frühen Förderung | Frühe Förderung: Konzept für Spielgruppen
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Pflege, Betreuung und Unterstützung im Alter: Angebote | | | Finanzielle Unterstützung bei der Pflege zu Hause
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Mietzinsbeiträge Familien und Alleinerziehende in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben bei übermässig hohen Mietzinsbelastungen im Verhältnis zum Einkommen Anspruch auf einen Mietzinsbeitrag. Brauchen Sie weitere Informationen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft, Tel. 061 511 64 09 | Alter: Gesuch Mietzinsbeiträge Alter: Merkblatt zum Bezug von Mietzinsbeiträgen
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Vorsorge und Beiträge Die Vorsorge ist schweizweit geregelt. AHV, Pensionskasse und 3. Säule sollen den Pensionierten ihren gewohnten Lebensstandard sichern. Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.Aber auch für Junge, die soeben erst an ihr Berufsleben denken, bietet die Gemeinde Unterstützung, indem sie Ausbildungsbeiträge entrichtet. Weiter unten auf der Seite finden Sie detailliertere Informationen. | | | AHV
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Entzünden von Feuer Das Entzünden von Feuer ist nur dann bewilligungspflichtig, wenn es im öffentlichen Raum stattfindet (wobei „öffentlicher Raum“ als Ort verstanden wird, welcher für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist). In zwei Fällen braucht es eine Bewilligung: - bei mobilen Feuern, also wenn das Feuer getragen, gefahren, geschoben oder geworfen wird (Fackeln, die mit einer Hand gehalten werden können, fallen nicht unter die Bewilligungspflicht)
- bei grossen, stationären Feuern d.h. wenn mehr als 1 Ster Holz platziert und dann entzündet wird.
Mobile bzw. grosse stationäre Feuer können ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, weshalb dafür eine Bewilligungspflicht eingeführt wurde. Dadurch kann die Gemeinde letztlich die Sicherheit erhöhen, wenn sie (meist in Rücksprache mit den zuständigen Stellen) entsprechende Gesuche prüft und dann mittels Bewilligungsauflagen den konkreten Anlass steuert.
Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten.
| Anlässe: Bewilligungsgesuch Sicherheit: Abbrandbewilligung
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Fahr-/Parkbewilligung Grundsätzlich gelten auf den Gemeindestrassen die vorhandenen Signalisationen und Markierungen. Die Polizei Reinach hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Verstösse gegebenenfalls zu ahnden. Gleichzeitig kann sie jedoch Ausnahmen bewilligen. Wer beispielsweise eine Fahrt auf einer mit einem Fahrverbot belegten Strasse durchführen will, muss vorgängig die dafür nötige Bewilligung bei der genannten Amtsstelle einholen. Andernfalls kann bei Feststellung der Zuwiderhandlung eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. - Die Bewilligungsgebühr bis und mit 31 Tage beträgt CHF 10.
- Die Bewilligungsgebühr ab 32 Tagen beträgt CHF 20.
Gemäss § 26 Abs. 2ff. der Polizei-Verordnung gelten Fahr- und Parkbewilligungen jeweils maximal ein Jahr. Landeigentümern, welche zum Erreichen ihres Grundstückes eine Fahrbewilligung benötigen, kann eine Fahrbewilligung erteilt werden, welche fünf Jahre gilt. Folgende Fahrten im signalisierten Fahrverbot bedürfen keiner Bewilligung: - land- und forstwirtschaftliche Fahrten;
- Dienstfahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Zivilschutz, Öl- und Chemiewehr;
- Dienstfahrten von Mitarbeitern der Werkhöfe.
An IGOR-Vereinsmitglieder können kostenlose Fahr- und/oder Parkbewilligungen abgegeben werden, die unbefristet ausgestellt werden. Bedingung dafür ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch eine vertretungsberechtigte Person eines entsprechenden Vereins. Die Verpflichtungserklärung umschreibt Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den erteilten Fahr- und/oder Parkbewilligungen.
Verloren gegangene Bewilligungen werden nur kostenpflichtig neu ausgestellt. Missbräuchlich verwendete Fahr- und/oder Parkbewilligungen werden durch die Polizei Reinach per sofort entzogen. Nach Entzug einer Bewilligung kann eine neue Fahr- und/oder Parkbewilligung erst nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates ausgestellt werden.
Halten Sie für die Kontaktaufnahme mit der Polizei Reinach folgende Angaben bereit:
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Person, welche eine Bewilligung benötigt.
- An welchem Datum und in welchem Zeitraum die Bewilligung Gültigkeit haben soll.
- Welches Kontrollschild das Fahrzeug besitzt, für welches eine Bewilligung beantragt wird.
Wenn Sie Waldstrassen befahren möchten (insbesondere für Anlässe), verwenden Sie bitte das Formular "Gesuch um Anlassbewilligung" weiter unten auf dieser Seite. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Polizei Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch Fahr-/Parkbewilligung Verpflichtungserklärung
| | Eidg. Strassenverkehrsgesetz Eidg. Signalisationsverordnung
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Modellluftfahrzeuge etc. (z.B. Drohnen) Auf Bundesebene existieren verschiedenste Vorgaben in Bezug auf Luftfahrzeuge. Himmelslaternen sind im ganzen Kanton Basel-Landschaft aus feuerpolizeilichen Gründen verboten. Zudem gelten in Reinach für Modellluftfahrzeuge spezielle Regeln: Innerhalb des Siedlungsgebiets:
- Vorbehältlich einer vorliegenden Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), ist der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und Modellluftfahrzeuge (z.B. Drohnen) über öffentlichem Grund verboten.
- Sämtliche erwähnten Fluggeräte dürfen aber innerhalb der Luftsäule über privatem Grund betrieben werden.
- Der Betrieb solcher Geräte ist nur bei Tageslicht und frühestens ab 7 Uhr bis 12 Uhr sowie ab 13 Uhr bis höchstens 20 Uhr gestattet. Für den Betrieb auf privatem Grund muss die Einwilligung des Grundeigentümers vorliegen.
Ausserhalb des Siedlungsgebiets:
- Unbemannte Luftfahrzeuge und Modellluftfahrzeuge (z.B. Drohnen) dürfen nur so eingesetzt werden, dass dadurch Dritte nicht übermässig gestört werden.
- Der Betrieb solcher Geräte ist nur bei Tageslicht und frühestens ab 7 Uhr bis 12 Uhr sowie ab 13 Uhr bis höchstens 20 Uhr gestattet.
Ausnahmebewilligung:
Für besondere Fälle ist es möglich, vom Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Dazu ist spätestens 30 Tage vor dem bewilligungspflichtigen Vorgang bei der Polizei Reinach ein entsprechendes Gesuch zuhanden Gemeinderat einzureichen. Dieses kann mittels Brief oder E-Mail übermittelt werden. Mindestinhalt des Schreibens ist:
- Betreff des Gesuches;
- Adresse und Unterschrift des Gesuchstellers;
- Genaue Bezeichnung des bewilligungspflichtigen Vorganges (z.B. „Ich möchte am XX.XX.XXXX an der XY-Strasse während der Zeit von XX bis XX Uhr eine Drohne einsetzen. Dies dient zum Filmen des Anlasses XY aus der Luft.“);
- Genaue Angabe des Flugradius bzw. des Fluggebietes auf einem Plan (z.B. Geoview BL);
- Technische Angaben zum Luftfahrzeug (insbesondere bzgl. Lärm), das eingesetzt werden soll.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Drohnen-Flugverbotszonen
| | Infos des BAZL zu Drohnen und Flugmodellen Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Sicherheitskonzept Die Gemeinde Reinach kann bei öffentlichen Anlässen vom Veranstalter ein Sicherheits- und/oder Verkehrskonzept verlangen.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Strassensperrung (Anlass) Benötigen Sie eine Strassensperrung für einen Anlass, so können Sie mit dem nachfolgend aufgeführten Dokument ein Gesuch einreichen. Das "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch
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Strassenumzug (inkl. Demos) Soll ein Strassenumzug bzw. eine Kundgebung o.ä. durchgeführt werden, so muss dafür vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden.
Mit Einreichung des Gesuchs muss auch dargelegt werden, inwiefern die Verkehrssicherheit und die allgemeine Sicherheit während der Dauer des Anlasses gewährleistet bleiben soll. Das "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Polizei Reinach | Anlässe: Bewilligungsgesuch
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Polizei-Kooperation Birs-Leimental Genauere Informationen zur Polizei-Kooperation Birs-Leimental finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bei Fragen hilft Ihnen Müller Andreas gerne weiter. | | | |
Strassensperrung (Baustelle) Benötigen Sie eine Strassensperrung für eine Baustelle, so müssen Sie mit dem nachfolgend aufgeführten Dokument ein Gesuch einreichen. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Formular. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Markus Hidber: Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Allmend/Tiefbau: Allmendgesuch für Baustellen
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Baugesuch: Wasser und/oder Abwasser Wasseranschlussgesuch
Verändern Sie etwas an Ihrer Wasserversorgung? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Formular "Wasseranschlussgesuch" ein (siehe Dokumente). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Kanalisationsgesuch
Verändern Sie etwas an der Kanalisation? Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Formular "Kanalisationsgesuch" ein (siehe Dokumente). Bitte beachten Sie die Informationen betreffend Eingabe.
Bemessung der Anschlussbeiträge Wasser-/Abwasseranlagen Gemäss Abwasser-/Wasserreglement werden die Anschlussbeiträge auf Grund der Belastungswerte der Abwasser-/Wasseranlagen und den abflusswirksamen Flächen (Dach, Vorplätze etc.) berechnet. Dabei werden die vorhandenen Anlagen von bestehenden oder abgebrochenen Gebäuden mit den neuen Anlagen verrechnet. Damit die bestehenden Anschlüsse registriert werden können bitten wir Sie, vor Abbruch der Liegenschaft mit der Abteilung Infrastruktur, Ver- und Entsorgung einen Termin zu vereinbaren.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Hidber MarkusPosition: Leiter Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Allmend/Tiefbau: Entwässerungsgegenstände Allmend/Tiefbau: Kanalisationsgesuch Allmend/Tiefbau: Wasseranschluss Gesuch Allmend/Tiefbau: Wasseranschlüsse Auflistung
| | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Gestaltung von Grabmälern Grabsteine wie auch die Beschriftung von Urnennischenwänden sind in Reinach bewilligungspflichtig. Es bestehen Vorschriften bezüglich Dimensionen, Gestaltung und Zeitpunkt des Setzens von Grabmälern. Für die Erstellung eines Grabmals können Sie einen Steinmetz Ihrer Wahl beauftragen, der seinerseits auf der Verwaltung eine Bewilligung dafür einholen muss.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Anderhalden MirjamPosition: Administration Werkhof Strassen / Bestattungen Pfeffingerstrasse 3, 4153 Reinach | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Sperren von Parkfeldern (Umzug u.a.) Für Umzüge, Heckenschneiden, Anlieferung von z.B. Küchen oder ähnlichem gilt: Sie können Parkfelder mit Parkverbotstafeln für max. einen Tag temporär sperren. Die Tafeln erhalten Sie im Werkhof Strassen, Pfeffingerstrasse 3. Die Signalisation müssen Sie 48h im Voraus stellen, damit Autos anderweitig abgestellt werden können. Bei Abholung von zwei Signalisationen bezahlen Sie CHF 30.- in Bar. Jede weitere Signalisation kostet zusätzlich CHF 10.-. Bei der Rückgabe erhalten Sie das Depot von CHF 20.- zurück. Bei Diebstahl oder Beschädigungen werden die Kosten für die Ersatzbeschaffung, resp. Reparatur in Rechnung gestellt.
Parkverbotstafeln können ausschliesslich zu folgenden Zeiten bezogen oder zurückgebracht werden: Montag | 16.00-16.30 Uhr | Dienstag | 07.30-08.00 Uhr | Donnerstag | 16.00-16.30 Uhr | Freitag | 07.30-08.00 Uhr |
Die Rückgabe muss innerhalb einer Woche erfolgen.
Wenn Sie eine längere Sperrung benötigen, müssen Sie ein Allmendgesuch einreichen (siehe unter Dokumente). Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Anderhalden MirjamPosition: Administration Werkhof Strassen / Bestattungen Pfeffingerstrasse 3, 4153 Reinach | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Wochenaufenthalt Bitte füllen Sie für Ihren Wochenaufenthalt in Reinach dieses Formular aus. | Stadtbüro: Wochenaufenthalt Antrag
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Anlassbewilligung Für Gesuche um Durchführung eines Anlasses benützen Sie bitte das Formular "Bewilligungsgesuch" weiter unten auf dieser Seite. (Das Gesuchsformular kann interaktiv direkt am PC ausgefüllt werden). Für die Einschätzung möglicher Sicherheitsrisiken können Sie folgendes Dokument verwenden. Für die meisten Bewilligungen gelten die folgenden gesetzlichen Grundlagen | Anlässe: Bewilligungsgesuch Anlässe: Kontaktadressen für die Planung
| | Bewilligungen Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Benützung öffentlicher Gebäude und Anlagen Gemeindeeigene Gebäude und Anlagen sowie Räumlichkeiten im Gemeindezentrum können bis spätestens zwei Monate vor Anlassbeginn reserviert werden. Informationen und Gebühren sind im Online Reservierungssystem ersichtlich. Onlinereservierung Gemeinde Reinach Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Brand MoniquePosition: Sachbearbeiterin Administration Gebäudebewirtschaftung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach Bitte beachten Sie die einschlägigen feuerpolizeilichen Vorschriften. Ein hilfreiches Merkblatt finden Sie hier. | | | Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Steuern: Steuerinkasso Unter diesem Link können Sie Einzahlungsscheine oder Kontoauszüge der Gemeindesteuern bestellen. | | | Steuerinkasso der Gemeinde Reinach
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Schulen in Reinach Die obligatorische Schulzeit setzt sich zusammen aus der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Der Besuch ist für alle Kinder kostenlos. Primarstufe und Sekundarschule
Die ersten Jahre der Primarstufe sind in Form eines zweijährigen Kindergartens organisiert. Auf die Primarschule folgt die Sekundarschule, die in drei Anforderungsniveaus gegliedert ist. Die obligatorische Schulzeit der Sekundarschule dauert 3 Jahre. Primarstufe Sekundarschule Privatschulen Weiterführende Schulen
Nach der obligatorischen Schulzeit gehts beispielsweise hier weiter: Im Bildungszentrum kvBL in Reinach, im Gymnasium Oberwil oder im Gymnasium Münchenstein. Bildungszentrum kvBL Gymnasium Oberwil Gymnasium Münchenstein Musikschule
An der Musikschule Reinach können Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter den Unterricht besuchen. Die musikalischen Grundkurse bilden das Fundament der Musikerziehung und sind in den Primarschulunterricht integriert. Danach können die Kinder den Instrumentalunterricht besuchen oder das Singen erlernen, z.B. im Kinderchor. Ensembles und Orchester ergänzen den individuellen Unterricht. | | | Musikschule Reinach Primarstufe Reinach
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Zivilstandsänderungen Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt in Arlesheim, Kirchgasse 5, Tel. 061 552 45 00 zuständig. In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren: - Handelt es sich um eine Heirat im Ausland und beide Ehepartner sind ausländische Staatsangehörige, muss dem Stadtbüro eine Kopie des ausländischen Familienbüchleins sowie des ausländischen Ehescheins zugestellt werden.
- Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) und des Trennungsdatums mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
- Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
| | | Zivilstandesamt Basel-Landschaft
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Abfall vermeiden Besser als neu! Reparieren, teilen, Gebrauchtes kaufen In allen Produkten und Dienstleistungen steckt viel graue Energie. Deshalb gilt: Je länger man etwas braucht und nichts Neues kauft, je besser wird die Energie ausgenutzt, die in den Dingen drinsteckt.
Der Flyer «Besser als neu!» zeigt auf, wo und wie graue Energie entsteht und gibt Adressen an, die beim Reparieren und Tauschen von Dingen weiterhelfen. Zigarettenstummel – der am häufigsten gelitterte Abfall Weltweit werden laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rund 5,6 Billionen Zigaretten pro Jahr gequalmt. Bis zu zwei Drittel der gerauchten Zigaretten werden auf den Boden geschmissen. Einen Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen, ist leider für viele Raucher «normal». Bei Aufräumaktionen sind ca. 30-40% der eingesammelten Gegenstände Zigarettenstummel und somit zählt er zu den meisten gelitterten Gegenständen.
Die Stummel stören nicht nur das Stadtbild, sondern sind auch potentiell schädlich für unsere Umwelt. In einer Zigarette sind zahlreiche Giftstoffe enthalten wie Arsen, Blei, Cadmium etc. und natürlich Nikotin. Werden die Zigarettenstummel auf den Boden geworfen und sind dem Regen ausgesetzt, können Giftstoffe ausgespült werden. So gelangen sie in unsere Gewässer und Meere. Durch das Auswaschen von Giftstoffen kann ein Zigarettenstummel 60 Liter Wasser verunreinigen und bei entsprechend hoher Konzentration Fische töten.
Ein weiteres Problem für die Natur ist die Zersetzung eines Zigarettenfilters. Es dauert 10-15 Jahre bis sie sich zersetzen; im Meer dauert es aufgrund des Salzwassers noch länger. Zigarettenstummel im Park oder Spielplatz sind zudem für Kleinkinder eine grosse Gefahr. Nikotin ist nach Medikamenten die häufigste Ursache einer Vergiftung im Kleinkindalter.
Helfen auch Sie liebe RaucherInnen mit, die Umwelt sauber zu halten und entsorgen Sie Ihre Stummel im Abfall und beteiligen Sie sich an unserem Umfragespiel. Wir sind gespannt auf die Antworten. Food Waste 30% der Lebensmittel landen im Abfall! Das muss nicht sein. Das so genannte "Food Waste" - das Wegwerfen von Lebensmitteln - geht uns alle an! 2.3 Mio. Tonnen Lebensmittel werden in der Schweiz pro Jahr weggeworfen, das ist ein Drittel aller produzierter Esswaren - oder 300 kg oder umgerechnet ca. 1000 Franken pro Kopf und Jahr. Wer mit Bedacht einkauft und die Lebensmittel richtig lagert, wer Lebensmittel aufbraucht statt immer wieder Neues zu kaufen, wer weniger kocht statt zuviel Gekochtes wegzuwerfen, kann fast problemlos alle Esswaren konsumieren, die zu Hause sind. | Abfall: Besser als neu
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Erklärung alleinige elterliche Sorge | Stadtbüro: Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
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Angebote für HistorikerInnen, AutorInnen, ForscherInnen Sie beabsichtigen ein Buch zu veröffentlichen mit Bezug zu Reinach? Melden Sie sich bei der Leiterin Kultur und Begegnung zur Prüfung, ob dies in die Reinacher Schriftenreihe aufgenommen werden kann. Vergriffene Bücher liegen uns z.T. als Einzelexemplare für Historiker oder Forschungsarbeiten noch vor. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach geeignetem Bildmaterial. Reinacher Schriftenreihe Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Auer DorisPosition: Leiterin Kultur und Begegnung Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Reinacher Schriftenreihe
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Ausbildungsbeiträge des Kantons Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: - Ausbildungsstätten für Geistliche
- Berufslehren und Anlehren
- Fachhochschulen
- Fachschulen
- Höhere Handels- und Verwaltungsschulen
- Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen
- Maturitätsschulen
- Schulen für Allgemeinbildung
- Universitäten
- Vollzeitberufsschulen
Ihren Antrag schicken Sie bitte an:
Gemeinde Reinach, Steuern, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach. Weitere Informationen: Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden
Tel. 061 552 79 99, E-Mail Infos und aktuelle Eingabefristen finden Sie hier: Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
| | | Infos Kanton
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Energieplanung / Energieplan Reinach Ziel des Energieplans ist aufzuzeigen, wie die Wärme- und Kälteversorgung von Reinach schrittweise auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden kann. Mit dem Energieplan werden sowohl Grundsätze der übergeordneten Klimapolitik als auch Zielsetzungen der kommunalen Energiestrategie räumlich konkretisiert und mit der Siedlungsentwicklung koordiniert. Es wird aufgezeigt, wo bestehende Wärmeverbunde um- oder ausgebaut werden können und welche erneuerbare Energieträger lokal zur Verfügung stehen. Aktuell sind diverse klimafreundliche Wärmeverbünde mit erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Reinach in Planung. Aus diesem Grund ist es möglich, dass Sie als Liegenschaftsbesitzer/in einen Fragebogen eines Energieversorgungsunternehmens aus der Region erhalten, zur Klärung der Machbarkeit eines neuen klimafreundlichen Wärmeverbundes. Reinach begrüsst als Energiestadt Gold die diesbezüglichen Aktivitäten der Energieversorger. Sie sind ein Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Infoanlass "Klimaschonende Wärmeverbunde"
Am Anlass vom 11. Mai 2022 erfuhren interessierte Besucherinnen und Besucher, wo in Reinach bestehende Wärmeverbunde um- oder ausgebaut werden, wo neue Verbunde geplant werden und welche erneuerbaren Energieträger lokal zur Verfügung stehen. Mehr dazu können Sie der Präsentation entnehmen, die Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Dokumente" finden.
Bei Fragen, die die Gemeinde betreffend, wenden Sie sich bitte an: Adamo MarcoPosition: Mitarbeiter Umwelt und Energie Hauptstrasse 10, 4153 Reinach | Energie Infoanlass: Klimaschonende Wärmeverbunde Energieplan Reinach Energieplanung Reinach
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Weihnachtsmarkt: Anmeldung Jeweils am Mittwoch nach dem Nikolaustag findet in Reinach der Weihnachtsmarkt im Ortszentrum statt. Besonders beliebt sind kunsthandwerkliche Einzelanfertigungen. Die vorweihnachtliche Ambiance wird ergänzt durch ein vielseitiges kulinarisches Angebot. Der Weihnachtsmarkt wird organisiert vom Verein Arbeitsgruppen Lebendiges Reinach. Verkaufszeiten: 12-20 Uhr.
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Erklärung gemeinsame elterliche Sorge | Stadtbüro: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
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Baugesuch: Luft-Wasser-Wärmepumpen | Baugesuch: Meldeformular für Wärmepumpen Baugesuch: Merkblatt Wärmepumpen
| | Lärmschutznachweis
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Baugesuch: Baubeginn Formular | Baugesuch: Baubeginn Formular
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Baugesuch: Bauabschluss Formular | Baugesuch: Bauabschluss Formular
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Baugesuch: Schnurgerüstabnahme Formular | Baugesuch: Schnurgerüstabnahme Formular
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Hecken zurückschneiden Wer Wohneigentum hat, ist selbst dafür verantwortlich, dass die Hecken und Sträucher nicht aufs Trottoir oder die Strasse hinausragen (auf sog. öffentlichen Grund). Alle Hausbesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden (siehe Skizze). Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos oder der anderen Rettungsdienste zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind. Die Gemeinde appelliert an die Hausbesitzerinnen und -besitzer, ihre Pflichten wahrzunehmen, damit nicht unnötige Umtriebe für alle entstehen. | Allmend/Tiefbau: Hecken schneiden
| | Merkblatt: Grenzabstände von Grünhecken Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
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Baugesuch: Merkblatt Baumschutz auf Baustellen | Baugesuch: Baumschutz auf Baustellen
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