Kindes- und Erwachsenenschutz KESB

Ziel des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde.

Alle Meldungen für Erwachsene, Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche der Schulen, der Polizei oder von Nachbarn müssen direkt bei der KESB eingereicht werden.

Die KESB Birstal beantwortet auch gerne Ihre Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

KESB Birstal
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Gemeinde Reinach
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4153 Reinach
061 511 60 00
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