Veranstaltungen im Wald

Veranstaltungen im Wald mit mehr als 50 Personen sind gemäss § 8 Abs. 1 des Kant. Waldgesetzes der Gemeinde Reinach, Umwelt + Energie zu melden (Das Formular "Gesuch um Anlassbewilligung" ("Bewilligungsgesuch") finden Sie weiter unten).

Gemäss Dekret des Landrats über die Bewilligungen für Veranstaltungen im Wald gilt gestützt auf die kantonale Waldgesetzgebung eine Bewilligungspflicht für:

  • alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Fauna und Flora,
  • reitsportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen,
  • radsportliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen,
  • übrige Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen.

 

Bannumgänge sind bewilligungsfrei.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Domenica Jenni: 

Jenni Domenica
Position: Projektleiterin Natur & Umwelt
Hauptstrasse 10, 4153 Reinach

Umwelt und Energie
Bewilligungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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