Lichtemissionen bei Anlässen

In Reinach gelten verschiedene Beschränkungen von Lichtemissionen. Verboten ist insbesondere:

  • die Verwendung von himmelwärts gerichteten Lichtquellen im Aussenraum (speziell Skybeamer und Laser);
  • das Blenden von Personen mittels Laserpointern;
  • die Anleuchtung von Liegenschaften von aussen (ausgenommen historisch bedeutende oder repräsentative öffentliche Gebäuden) -> im Zweifelsfall ist bei der Polizei Reinach zuhanden des Gemeinderates ein Gesuch einzureichen (Details siehe unten);
  • der Einsatz rein dekorativer, nicht sicherheitsrelevanter Beleuchtungen sowie Beleuchtungen von Schaufenstern und Reklamen (ausgenommen Tankstellen und Garagen) in der Zeit von 23 bis 6 Uhr.

 

Notwendige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen sind für die Zeit von 23 bis 6 Uhr mit Zeitschaltern oder Bewegungsmeldern auszustatten. Von dieser Regelung ausgenommen sind die öffentlichen Beleuchtungen. Weihnachtsbeleuchtungen sind zudem alljährlich im Zeitraum vom 28. November bis 6. Januar rund um die Uhr gestattet (gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 18.10.2016).

Der Gemeinderat kann die Beseitigung übermässig störender Lichtemissionen, die von Lichtquellen im Aussenraum oder von Innenraumbeleuchtungen ausgehen, auf Kosten des Verursachenden anordnen.

Ausnahmebewilligung
Für besondere Fälle ist es möglich, vom Gemeinderat eine Ausnahmebewilligung zu erhalten. Dazu ist spätestens 30 Tage vor dem bewilligungspflichtigen Anlass bei der Polizei Reinach ein entsprechendes Gesuch zuhanden Gemeinderat einzureichen. Dieses kann mittels Brief oder E-Mail übermittelt werden. Mindestinhalt des Schreibens ist:

  • Betreff des Gesuches;
  • Adresse und Unterschrift des Gesuchstellers;
  • Genaue Bezeichnung des bewilligungspflichtigen Vorganges (z.B. „Ich möchte am XX.XX.XXXX an der XY-Strasse während der Zeit von XX bis XX Uhr einen Skybeamer einsetzen. Dies dient zur Unterstützung des Anlasses XY.“);
  • Genaue Angabe des Standortes der bewilligungspflichtigen Beleuchtung auf einem Plan (z.B. Geoview BL);
  • Technische Angaben zur Lichtquelle, die eingesetzt werden soll.

 

Für den Einsatz von Lasern stehen hier weitere Informationen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die entsprechende Meldepflicht.

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Polizei Reinach
Bewilligungen
 

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