Besuchervisum (ausländischer Gast)

Sie möchten einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften!

Die zuständige schweizerische Auslandsvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das nummerierte Garantieformular aus. Die antragstellende Person (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter des Stadtbüros. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen: Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an das Amt für Migration weitergeleitet.

Weitere Informationen zum Visumsantrag
Ausweise und Bescheinigungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
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