Entzünden von Feuer

Das Entzünden von Feuer ist nur dann bewilligungspflichtig, wenn es im öffentlichen Raum stattfindet (wobei „öffentlicher Raum“ als Ort verstanden wird, welcher für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist).

In zwei Fällen braucht es eine Bewilligung:

  • bei mobilen Feuern, also wenn das Feuer getragen, gefahren, geschoben oder geworfen wird (Fackeln, die mit einer Hand gehalten werden können, fallen nicht unter die Bewilligungspflicht)
  • bei grossen, stationären Feuern d.h. wenn mehr als 1 Ster Holz platziert und dann entzündet wird.


Mobile bzw. grosse stationäre Feuer können ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, weshalb dafür eine Bewilligungspflicht eingeführt wurde. Dadurch kann die Gemeinde letztlich die Sicherheit erhöhen, wenn sie (meist in Rücksprache mit den zuständigen Stellen) entsprechende Gesuche prüft und dann mittels Bewilligungsauflagen den konkreten Anlass steuert.
Das Formular "Gesuch um eine Anlassbewilligung" finden Sie weiter unten.

Systematische Sammlung der Reglemente und Verordnungen der Gemeinde Reinach
Polizei Reinach
Bewilligungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.