Gelegenheitswirtschaftspatent

Wenn an öffentlich zugänglichen Anlässen gegen Entgelt Esswaren und/oder Getränke (insbesondere Alkohol) angeboten werden sollen, wird ein Gelegenheitswirtschaftspatent (via Link zum Antragsformular) benötigt.

Das Gesuchsformular kann heruntergeladen und direkt am PC ausgefüllt werden. Es muss von derjenigen Person unterzeichnet werden, die während des Anlasses anwesend ist und die Verantwortung im Zusammenhang mit der Einhaltung sämtlicher einschlägiger Rechtsvorschriften innehat.

Bewilligungsgebühren:

Anzahl Plätzepro Tag
bis 50CHF 50
bis 150CHF 100
bis 300CHF 150
bis 500CHF 200
bis 1000CHF 300
bis 2000CHF 400
über 2000CHF 500

Wenn Sie einen alkoholfreien Anlass durchführen, zahlen Sie nur die Hälfte der oben genannten Gebühren.

 

Ausnahmen:
Kein Gesuch eingereicht werden muss, wenn:

  • bereits ein Wirtepatent vorliegt und die Anzahl der erwarteten Gäste nicht die in der Bewilligung aufgeführte maximale Anzahl Innen- und Aussenplätze überschreitet (ansonsten muss eine Temporäre Betriebsbewilligung gelöst werden).
  • ein Anlass nur von einem fix bestimmten und namentlich bekannten Personenkreis besucht wird (= privates Fest), dabei Esswaren und/oder Getränke (inkl. Alkohol) angeboten werden, welche an Ort und Stelle konsumiert werden und dafür maximal ein Unkostenbeitrag erhoben wird.

 

Jugendschutz:

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Reinach.

 

Schutz vor Passivrauchen:

Seit dem 1. Mai 2010 darf in geschlossenen Räumen von öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetrieben inkl. Betrieben mit einer Saisonbewilligung (Minigolfanlagen, Schwimmbäder, Vereinswirtschaften mit Bewirtung Dritter, usw.) sowie Gelegenheitswirtschaften nicht mehr geraucht werden.

Dies gilt auch in Zelten, Wintergärten, Terrassen oder Eingangsbereichen, sofern mehr als die Hälfte der Wandfläche geschlossen ist.

Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Kant. Gastgewerbegesetz
Kant. Verordnung zum Gastgewerbegesetz
Polizei Reinach
Bewilligungen, Polizei Reinach
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.