Zivilstandsänderungen

Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt in Arlesheim, Kirchgasse 5, Tel. 061 552 45 00 zuständig.

In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren:

  • Handelt es sich um eine Heirat im Ausland und beide Ehepartner sind ausländische Staatsangehörige, muss dem Stadtbüro eine Kopie des ausländischen Familienbüchleins sowie des ausländischen Ehescheins zugestellt werden.
  • Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) und des Trennungsdatums mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.
  • Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Stadtbüro unter Angabe der neuen Adresse(n) mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen.

 

Zivilstandesamt Basel-Landschaft
Stadtbüro
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
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Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

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