Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatenangehörige
Ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung können Sie bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde einreichen. Dabei müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie in der Schweiz eine Stelle antreten. Normalerweise wird das Gesuch vom zukünftigen Arbeitgeber eingereicht. Sie können erst in die Schweiz einreisen, wenn die kantonale Stelle eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt hat.

Aufenthaltsbewilligung für EU- / EFTA-Staatsangehörige
Auch EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Arbeitsbewilligung. Das Verfahren zur Erteilung dieser Papiere wurde jedoch wesentlich vereinfacht und ist ausschliesslich Sache der Kantone. Für genaue Informationen bezüglich Verfahren und Erteilung dieser Bewilligungen wenden Sie sich an die kantonale Migrationsbehörde. In Reinach kann Ihnen das Stadtbüro Auskunft erteilen.

-
Ausweise und Bescheinigungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.