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Amtliche Mitteilungen der KW 03/2025

14.01.2025


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Die Grünabfuhr ist seit dem 1. Januar 2025 gebührenpflichtig
Seit Anfang 2025 gilt in Reinach wieder eine Gebührenpflicht für Grünabfälle. Biocontainer und andere Behälter müssen mit einer entsprechenden Jahresvignette oder Einzelmarke versehen werden. Jahresvignetten sind online unter www.reinach-bl.ch unter dem Stichwort «Bioabfall» oder im Stadtbüro erhältlich. Einzelmarken sind in den Verkaufsstellen des Detailhandels verfügbar. Weitere Informationen zu den Abfuhrterminen und Regelungen sind im Abfallkalender oder online abrufbar.
Grünabfälle, die nicht richtig bereitgestellt werden, werden mit einem Infokleber gekennzeichnet. Ab 1. Februar 2025 werden Behälter ohne gültige Vignetten 2025 oder ohne Marken für Einmalleerung nicht mehr abgeführt.

Während acht Jahren konnte die Grünabfuhr der Bevölkerung kostenlos angeboten werden. Dies war möglich, weil aufgrund der Rückerstattung von Überschüssen der Kehrichtverwertungsanlage Basel das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfall per Ende 2015 auf 3,41 Mio. CHF anwuchs. Das Vermögen in der Abfallkasse soll gemäss den Vorgaben des Kantons jedoch nicht höher als maximal 1,5 Mio. CHF sein. Das überschüssige Eigenkapital ist unterdessen soweit abgebaut, dass der Gemeinderat entschieden hat, die Bioabfuhr wieder gebührenpflichtig zu machen.


Reinacher Wunschbuch liegt noch bis Ende Januar auf

Traditionsgemäss wird am Neujahrsapero das Reinacher Wunschbuch aufgelegt, in dem die Bevölkerung ihre Wünsche anbringen kann. Inzwischen wurden auch alle Wünsche, die im Advent am Wunschbaum vor dem Gemeindehaus geäussert wurden, darin übertragen. Das Wunschbuch liegt noch bis Ende Januar im Windfang des Gemeindehauses an der Hauptstrasse 10 auf und kann dort eingesehen und erweitert werden.

Grabräumung auf dem Dorffriedhof und Friedhof Fiechten

Nach Erreichen der gesetzlichen Ruhezeit werden per 28. Februar 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:

Dorffriedhof
Familiengräber Nr. 297, 302, 303

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 259 - 269
Urnengräber Nr. 4062 - 4076, 4078 - 4086
Urnennischen Nr. 96 - 112, 114
Erdbestattungsgräber Nr. 3467 - 3486
Kindergräber Nr. 2215, 2216, 2221, 2238

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner / ihrer Gärtnerin zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2025 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2024 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, 061 511 60 00.


Informationen zur Wasserqualität 4. Quartal 2024

Chemische Beurteilung:
Gesamthärte des Trinkwassers: 28 °fH (französische Härtegrad), resp. 15.7 °dH (deutsche Härtegrade)
Nitratgehalt: 16.2 mg/l NO3 der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser

Hygienische Beurteilung:
Von 53 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 53 in den geprüften
Belangen den gesetzlichen Anforderungen.

Herkunft des Wassers:
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 62.37% (673’881m3)
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 37.63% (406’474m3)

Behandlung des Wassers:
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage

Besonderes:
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) arbeiten nach dem Qualitätsstandart
des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW.

Für weiterführende Auskünfte steht Herr Daniel Gutzwiler, Wasserwerk Reinach und Umgebung, 061 511 62 11, wasserversorgung@reinach-bl.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.wwr.ch zu finden. Sowie Informationen zur Trinkwasserqualität und Trinkwasser in der Schweiz unter www.trinkwasser.ch.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell .


Baugesuch

Verfahrensumstellung ab Januar 2025

Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potenzielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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