14.01.2025
Die Grünabfuhr ist seit dem 1. Januar 2025 gebührenpflichtig
Seit Anfang 2025 gilt in Reinach wieder eine Gebührenpflicht für Grünabfälle. Biocontainer und andere Behälter müssen mit einer entsprechenden Jahresvignette oder Einzelmarke versehen werden. Jahresvignetten sind online unter www.reinach-bl.ch unter dem Stichwort «Bioabfall» oder im Stadtbüro erhältlich. Einzelmarken sind in den Verkaufsstellen des Detailhandels verfügbar. Weitere Informationen zu den Abfuhrterminen und Regelungen sind im Abfallkalender oder online abrufbar.
Grünabfälle, die nicht richtig bereitgestellt werden, werden mit einem Infokleber gekennzeichnet. Ab 1. Februar 2025 werden Behälter ohne gültige Vignetten 2025 oder ohne Marken für Einmalleerung nicht mehr abgeführt.
Während acht Jahren konnte die Grünabfuhr der Bevölkerung kostenlos angeboten werden. Dies war möglich, weil aufgrund der Rückerstattung von Überschüssen der Kehrichtverwertungsanlage Basel das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfall per Ende 2015 auf 3,41 Mio. CHF anwuchs. Das Vermögen in der Abfallkasse soll gemäss den Vorgaben des Kantons jedoch nicht höher als maximal 1,5 Mio. CHF sein. Das überschüssige Eigenkapital ist unterdessen soweit abgebaut, dass der Gemeinderat entschieden hat, die Bioabfuhr wieder gebührenpflichtig zu machen.
Reinacher Wunschbuch liegt noch bis Ende Januar auf
Traditionsgemäss wird am Neujahrsapero das Reinacher Wunschbuch aufgelegt, in dem die Bevölkerung ihre Wünsche anbringen kann. Inzwischen wurden auch alle Wünsche, die im Advent am Wunschbaum vor dem Gemeindehaus geäussert wurden, darin übertragen. Das Wunschbuch liegt noch bis Ende Januar im Windfang des Gemeindehauses an der Hauptstrasse 10 auf und kann dort eingesehen und erweitert werden.
Grabräumung auf dem Dorffriedhof und Friedhof Fiechten
Nach Erreichen der gesetzlichen Ruhezeit werden per 28. Februar 2025 folgende Grabstätten aufgehoben:
Dorffriedhof
Familiengräber Nr. 297, 302, 303
Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 259 - 269
Urnengräber Nr. 4062 - 4076, 4078 - 4086
Urnennischen Nr. 96 - 112, 114
Erdbestattungsgräber Nr. 3467 - 3486
Kindergräber Nr. 2215, 2216, 2221, 2238
Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner / ihrer Gärtnerin zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2025 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2024 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, 061 511 60 00.
Informationen zur Wasserqualität 4. Quartal 2024
Chemische Beurteilung:Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Verfahrensumstellung ab Januar 2025
Um den Prüfprozess im Baubewilligungsprozess für alle Beteiligten, also Gesuchstellende, potenzielle Einsprechende zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozessschritte ab Januar 2025 umgestellt. Neu werden die eingegangenen Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und öffentlichen Auflage zuerst durch alle Fachstellen eingehend geprüft. Allfällige notwendige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase umgesetzt. Die öffentliche Auflage und Publikation im Amtsblatt erfolgt erst, wenn das Gesuch soweit bereinigt ist, dass keine grossen Projektanpassungen mehr zu erwarten sind.Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
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Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
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