19.11.2024
Traktanden der 508. Einwohnerratssitzung vom 25. November 2024
Erweiterung des Schulgeldabkommens auf die Birsstadt
Auf Anfrage des Vereins Birsstadt wurde das Schulgeldabkommen, das bisher im Leimental galt, auf die Gemeinden der Region Birsstadt ausgeweitet. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der beiden Regionen prüfte die bestehende Vereinbarung und nahm Aktualisierungen vor. Beide Vorstände empfehlen ihren Mitgliedergemeinden, die neue Vereinbarung für eine zweijährige Pilotphase anzunehmen. Der Gemeinderat hat der Erweiterung zugestimmt, womit künftig auch Schülerinnen und Schüler aus Birsstadt-Gemeinden von diesem Abkommen profitieren können. Gemeinden im Leimental, die der Erweiterung nicht zustimmen, bleiben an das bisherige Abkommen gebunden.
Öffnungszeit des Wahllokals
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 24. November 2024 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.
Wer brieflich abstimmen möchte, muss sicherstellen, dass das Antwortkuvert bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintrifft.
45. Leimentaler Lauf am 15. Februar 2025: Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des 45. Leimentaler Lauf mit ca. 400 Teilnehmenden vom Samstag, 15. Februar 2025 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Aesch, Oberwil, Reinach und Therwil mit Auflagen erteilt.
Sanierungsarbeiten Weiher Rainenweg
Im Weiher müssen grössere Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden. So müssen u.a. aufgrund ausgesetzter Goldfische sowohl die Bepflanzung als auch der Schlamm entfernt werden.
Die Fische wurden soweit als möglich vorgängig abgefischt, die Amphibien werden während der Saugarbeiten geborgen. Die Pump- und Maschinenarbeiten können zeitweise zu Lärm und kurzfristig zu Geruchsemissionen führen. Die Arbeiten starten je nach Witterungsverlauf ab dem 21. November 2024 und sind Mitte Dezember abgeschlossen.
Publikationen der Baugesuche über Weihnachten/Neujahr
Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach ist über Weihnachten und Neujahr (24.12.2024 – 1.1.2025) geschlossen. Die letzte Annahme von Baugesuchen für die Publikation vor Weihnachten/Neujahr erfolgt am Donnerstag, 5. Dezember 2024 um 11 Uhr. Annahmeschluss für die erste Publikationen vom Donnerstag, 9. Januar 2025 ist am Donnerstag, 19. Dezember 2024 um 11 Uhr. Von Donnerstag, 19.12.2024 bis und mit Donnerstag, 2. Januar 2025 werden keine Baugesuche publiziert.Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Birsstadt-TV: «Reinach redet» und der Quartierverein Nord
Im Fokus der Sendung vom 18. November 2024 steht die Veranstaltung «Reinach redet», bei der spannende Diskussionen zum Thema Kinder und Medienzeit geführt wurden. Zudem stellt sich der Quartierverein Reinach Süd vor, der noch auf der Suche nach weiteren Vereinsmitgliedern ist.
Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
082/24
Gesuchsteller – Wyss Bernhard, Hochwaldstrasse 6, 4153 ReinachRechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
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