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Amtliche Mitteilungen der KW 43/2024

22.10.2024

Die Themen dieser Woche: Wahlen der Sozialhilfebehörde, Stromabschaltung im Gemeindehaus, am Freitag, 1. November bleibt das Gemeindehaus geschlossen, Volksabstimmung vom 24. November 2024, Infobus der Pro Senectute am Reinacher Markt vom 29. Oktober 2024, An- und Abmeldetermin Musikschule und das Feierabendkonzert

AUS DEM GEMEINDERAT

Gemeinderat hat Sozialhilfebehörde erwahrt

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 die Wahlen der Sozialhilfebehörde erwahrt, nachdem innert drei Tagen seit der Publikation keine Beschwerde eingegangen war.

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 sind demnach gewählt:
Stefan Brugger (Die Mitte, bisher)
Urs Künti (Die Mitte, bisher)
Laura Rey (FDP, neu)
Thomas Thurnherr (SP, bisher)
Esther Kourrich-Holliger (SP, bisher)
Daniel Zimmermann (FDP, neu)
Delegierte des Gemeinderats ist Gemeinderätin Birgit Kron.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Stromabschaltung im Gemeindehaus

Am Samstag, 26. Oktober, 8–13 Uhr, wird das Gemeindehaus vom Strom getrennt. Während dieser Zeit ist die Einstellhalle für die Bevölkerung gesperrt. Dazu sind Vorbereitungsarbeiten notwendig, u.a. müssen am Freitag ab 14.30 Uhr die Server im Gemeindehaus heruntergefahren werden. Das Gemeindepersonal ist dann nicht mehr erreichbar, weder per Mail noch Telefon. Grund ist die Installation diverser Komponenten für eine Notstrom-Einspeisung im Gemeindehaus. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.


Am Freitag, 1. November bleibt das Gemeindehaus geschlossen

Wegen der Aufbauarbeiten von Kunst in Reinach bleibt das Gemeindehaus den ganzen Freitag für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Gemeindepersonal ist jedoch wie gewohnt per Telefon oder E-Mail erreichbar. Die Parkplätze auf dem Wielandplatz, an der Wielandstrasse und in der Einstellhalle beim Gemeindehaus sind durch die Anlieferung teilweise gesperrt. Wir freuen uns, auf viele Besucherinnen und Besucher bei «Kunst in Reinach» und der Young Art. Mehr Infos hier


Volksabstimmung vom 24. November 2024

Am 24. November 2024 werden folgende eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
4. Änderung vom 22.Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag

Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 1. November 2024 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).


Infobus der Pro Senectute am Reinacher Markt vom 29. Oktober 2024

Seit dem Jahr 2020 hat Pro Senectute beider Basel ein innovatives Angebot zur aufsuchenden Altersarbeit: den Infobus «mobil bi dir». Der Bus fährt in verschiedene Gemeinden, um ältere Menschen rund um das Thema Alter zu informieren und zu beraten. In Reinach wird der Bus an fünf Terminen am Warenmarkt präsent sein. Der nächste Termin ist am 29. Oktober 2024. Bei einer Tasse Kaffee oder Tee können alle Anliegen, die das Alter betreffen, besprochen werden. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.


An- und Abmeldetermin Musikschule

Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Herbstsemesters 2024/25 (19. Januar 2025) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2024 schriftlich abmelden. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet. Das Abmeldeformular kann auf www.musikschulereinach.ch heruntergeladen werden.

Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 20. Januar 2025) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. November 2024 schriftlichhier anmelden.

Für weitere Fragen ist das Sekretariat unter der Telefonnummer 061 511 64 70 erreichbar. Das Sekretariat ist jeden Vormittag von 9 bis 12 Uhr geöffnet, sowie Montag-, Dienstag- und Mittwochnachmittag von 14 bis 16 Uhr.


Feierabendkonzert

Am Mittwoch, 30. Oktober 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Jana Sviezena (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell .


Birsstadt-TV: Eröffnungsfeier Surbaum

Im Fokus der Sendung vom 21. Oktober 2024 steht das Schulhausfest Surbaum, das am vergangenen Samstag zahlreiche Besucherinnen und Besucher anlockte. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

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