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Amtliche Mitteilungen der KW 36/2024

04.09.2024

AUS DEM EINWOHNERRAT

Die Einwohnerratssitzung vom 9. September 2024 fällt mangels genügender Traktanden aus.

AUS DEM GEMEINDERAT

Abfuhr für Bioabfälle (Garten-, Speise- und Rüstabfälle) wird per 1.1.2025 wieder gebührenpflichtig

Während acht Jahren konnte die Grünabfuhr der Bevölkerung kostenlos angeboten werden. Dies war möglich, weil aufgrund der Rückerstattung von Überschüssen der KVA Basel das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfall per Ende 2015 auf 3,41 Mio. CHF anwuchs. Das Vermögen in der Abfallkasse soll gemäss den Vorgaben des Kantons jedoch nicht höher als maximal 1,5 Mio. CHF sein. Das überschüssige Eigenkapital ist unterdessen soweit abgebaut, dass der Gemeinderat entschieden hat, die Bioabfuhr wieder gebührenpflichtig zu machen. Je nach Grösse des Haushalts/Gartens und nach Nutzung des Angebots ist ab 2025 mit jährlichen Kosten von ca. 50-100 CHF pro Haushalt zu rechnen. Neben Einzelmarken sollen Jahresvignetten angeboten werden. Die Gebühren, die ab 1. Januar 2025 für die Bioabfuhr gelten, sind in der Abfallverordnung in § 9 lit.d festgehalten und hier einsehbar.

Mit der Wiedereinführung einer Gebühr für die Bioabfuhr werden ca. 2/3 der anfallenden Kosten für die Bioabfuhr gedeckt werden können. Die Bioabfuhr ist eine vergleichsweise kostenintensive Separatsammlung. Anders als bei Papier und Karton werden die Abfälle von März bis November wöchentlich eingesammelt und für die Verwertung des Bioabfall müssen Zuzahlungen geleistet werden.

Wer die Kosten für die Bioabfuhr einsparen möchte, kann selber kompostieren. Ein niederschwelliges Beratungsangebot für NeueinsteigerInnen zum Thema «selber kompostieren» ist in Vorbereitung. Der bestehende kostenlose Häckseldienst zur Unterstützung des Kompostierens im eigenen Garten wird weitergeführt.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Anrainerinformation zum 850-jährigen Jubiläum von Reinach

Die Gemeinde Reinach feiert in diesem Jahr ihr 850-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums findet am Wochenende vom 13./14./15. September 2024 das Jubiläumsfest in Form eines Dorf- und Stadtfests statt. Am Freitag- und Samstagabend wird auf den Bühnen beim Gemeindehaus und der Bürgergemeinde bis 2 Uhr nachts Musik gespielt. Während des gesamten Festes bleibt das Festareal autofrei und ist den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Anwohnerinnen und Anwohner können mittels Parkkarten in der blauen Zone ausserhalb des Festgeländes parkieren. Parkkarten können bei Wolfgang Imhof per E-Mail an gastrowolf@intergga.ch angefordert werden. Eine Veranstaltung dieser Grösse erfordert eine erhöhte Toleranz der Anwohnerschaft. Wir bitten daher die Bevölkerung um Verständnis und wünschen allen viel Vergnügen und schöne Begegnungen am «Rynach Fescht». Mehr Informationen zum Fest, einschliesslich des detaillierten Plans mit dem Anrainer-Perimeter und den Ständen, sind auf der Website www.850-joor-ryna.ch zu finden.

Einschränkungen aufgrund des Stadtfests

Wegen der Vorbereitungen und der Durchführung des Stadtfests «850 Jahre Rynach» sind am Freitag, 13. September 2024, sowohl die Tiefgarage als auch das Gemeindehaus ganztägig geschlossen. Die Zufahrt zur Tiefgarage ist gesperrt, und die Verwaltung bleibt aufgrund der Aufbauarbeiten und des hohen Betriebsaufkommens für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ersatzwahl Alterskommission

Die Alterskommission, eingesetzt durch den Gemeinderat, eruiert und vertritt die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der älteren Generation. Sie berät und unterstützt den Gemeinderat und die Verwaltung als Partnerin aktiv bei der Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der Alterspolitik bzw. des Altersleitbilds.
Per 30. Juni 2024 hat Benedikt Schölly, Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Reinach, aufgrund seiner Pensionierung den Austritt aus der Alterskommission Reinach gegeben. Als neuer Vertreter der Landeskirchen wurde Pfarrer Alex L. Maier zur Sitzung der Alterskommission vom 28. Juni 2024 eingeladen. Alex Maier, Pfarrer der Katholischen Pfarrei St. Nikolaus, hat sich bereiterklärt in der Alterskommission mitzuwirken.

Feierabendkonzert

Am Mittwoch, 11. September 2024 spielen Schülerinnen und Schüler von Stefanie Bischof und Mathias Inoue (Violine) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Birsstadt-TV: 850 Joor Rynach

Im Fokus der Sendung vom 2. September 2024 steht das Stadtfest 850 Joor Rynach.
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde und auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch.

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch

063/24

Gesuchsteller - Marano Jonathan, Schützenhausstrasse 38, 4132 Muttenz
Projekt - Umbau und Erweiterung Attika
Parz. 2451, Zihlackerstrasse 50
Projektverfasser - Kurt + Kurt Architektur, Tiefackerstrasse 78, 3147 Mittelhäusern

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 6. bis 16. September 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

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