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Amtliche Mitteilungen der KW 34/2024

19.08.2024



DIE GEMEINDE INFORMIERT

Volksabstimmung und Wahl vom 22. September 2024

Am 22. September 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
2. Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Kantonale Vorlage:
3. Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024; Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Kommunale Wahl:
4. Erneuerungswahl der Sozialhilfebehörde

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

Wichtig: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag

Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 30. August 2024 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).


Regenschirme zum Jubiläumsjahr «850 Joor Rynach»

Ab sofort sind im Stadtbüro der Gemeinde Reinach Regenschirme zum 850-jährigen Jubiläum erhältlich. Der Preis pro Schirm beträgt CHF 30. Die Schirme können zudem am Maltermin «Projekt 850 Bilder» am Dienstag, 27. August, sowie während des Jubiläumsfests im Heimatmuseum gekauft werden. S het solangs het! Infos zum «Projekt 850 Bilder» sind hier zu finden.


Infobus der Pro Senectute am Reinacher Markt vom 27. August

Seit dem Jahr 2020 hat Pro Senectute beider Basel ein innovatives Angebot zur aufsuchenden Altersarbeit: den Infobus «mobil bi dir». Der Bus fährt in verschiedene Gemeinden, um ältere Menschen rund um das Thema Alter zu informieren und zu beraten. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.bb.prosenectute.ch. In Reinach wird der Bus an fünf Terminen am Warenmarkt präsent sein. Der nächste Termin ist am 27. August 2024. Bei einer Tasse Kaffee oder Tee können alle Anliegen, die das Alter betreffen, besprochen werden.


Schreibwettbewerb für Jugendliche

Der Trägerverein des Schreibwettbewerbs «Die Basler Eule» sucht eine Geschichte, ein Gedicht oder ein Theaterstück zum Thema «Die letzten Stunden…». Die Teilnehmenden werden seit jeher zum künstlerischen Umgang mit Sprache animiert und erhalten die Möglichkeit, ihre verfassten Werke zu publizieren. Der Schreibwettbewerb findet jeweils unter einem anderen Thema statt, das zuvor von einer Schulklasse ausgewählt wird. Weitere Informationen sind unter www.baslereule.ch zu finden.


Tigermücken – stehendes Wasser vermeiden

Die Asiatische Tigermücke sticht aggressiv und sie brütet auch im Siedlungsraum in kleinsten stehenden Wassermengen. Ihre Eier, die sie nahe der Wasseroberfläche ablegt, sind resistent gegen Austrocknung. Sie scheint sich laut den Beobachtungen des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts dieses Jahr weiter auszubreiten. Um ihre weitere Ausbreitung einzudämmen, ist ein aktiver Beitrag der Bevölkerung erforderlich: Kleine Wasserstellen in Gärten oder auf Balkonen sind zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde und auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch.


Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch

061/24
Gesuchsteller – Burckhardt Entwicklungen AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel
Projekt – Zweckänderung Wohnung (PHA, 1. OG) in Gewerbe
Parz. 154, Kirchgasse 21
Projektverfasser – Burckhardt Architektur AG, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 23. August bis 2. September 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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