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Amtliche Mitteilungen der KW 28/2024

09.07.2024

Themen dieser Woche: Nachwahlen Sekundarschulrat und Musikschulrat und Annahmeschluss Baugesuche in der Woche vom 1. August 2024

AUS DEM EINWOHNERRAT

Nachwahlen Sekundarschulrat und Musikschulrat

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2024 die Schulräte gewählt. Für die Musikschule und die Sekundarschule sind Nachwahlen notwendig. Die Wahlen sind auf anfangs September geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Annahmeschluss Baugesuche in der Woche vom 1. August 2024

Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach und die kantonale Verwaltung sind aufgrund des Nationalfeiertags am Donnerstag, 1. August 2024 geschlossen. Der Annahmeschluss für Baugesuche ist daher bereits am Dienstag, 30. Juli 2024 um 11 Uhr.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuche

047/24
Gesuchsteller – Bürgergemeinde Reinach, Kirchgasse 11, 4153 Reinach
Projekt – Zweckänderung 2 Wohnungen in Kinderarztpraxis
Parz. 7873, Baselstrasse 70
Projektverfasser – Itten + Brechbühl AG, Güterstrasse 133, 4002 Basel

048/24
Gesuchsteller – Hollenstein Marcel und Christine, Unterer Rebbergweg 54, 4153 Reinach
Projekt – Anbau Garage (UG) und Wohnraumerweiterung Wintergarten beheizt (EG)
Parz. 1706, Unterer Rebbergweg 54
Projektverfasser – Isabel Allenbach Architektin HTL, Binningerstrasse 32, 4123 Reinach

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 12. bis 22. Juli 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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