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Amtliche Mitteilungen der KW 27/2024

02.07.2024

Themen dieser Woche: Beschlüsse der 506. Einwohnerratssitzung, Erwahrung der Wahl des Gemeindepräsidenten und «Einführung Tempo 30 im Kägen», Vergabe der Gebührensäcke, Erneute Auszeichnung als «Kinderfreundliche Gemeinde», Sommerferienkarte für Reinacher Schulkinder und Radarkontrollen Juni 2024

AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 506. Sitzung des Einwohnerrates vom 27. Juni 2024


AUS DEM GEMEINDERAT

Erwahrung der Wahl des Gemeindepräsidenten

Nach Ablauf der Beschwerdefrist hat die Geschäfts- und Rechtsprüfungskommission die Wahl des Gemeindepräsidenten erwahrt. Somit ist für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 Ferdinand Pulver als Gemeindepräsident gewählt. Wir gratulieren Ferdinand Pulver zur Wahl und wünschen ihm viel Erfolg.


Erwahrung Gemeindeabstimmung «Einführung Tempo 30 im Kägen» vom 9. Juni 2024

Nachdem die Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte unbenutzt abgelaufen ist, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2024 die Verbindlichkeit der Abstimmungsresultate vom 9. Juni 2024 betreffend der «Einführung Tempo 30 im Kägen» erwahrt und als rechtskräftig erklärt. Die Einführung von Tempo 30 im Kägen wurde mit 3’045 Nein-Stimmen gegenüber 2’849 Ja-Stimmen abgelehnt.

Vergabe der Gebührensäcke

Die Produktion, der Vertrieb und das Inkasso der Gebührensäcke mussten gemäss Beschaffungsgesetz neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolgte im kantonalen Amtsblatt vom 15. Februar 2024. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Dienstleistungen an die Firma FO-Security AG zu vergeben. Mit dem Unternehmen wird ein Vierjahresvertrag abgeschlossen mit der Option einer einmaligen Verlängerung um max. 2 Jahre.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Erneute Auszeichnung als «Kinderfreundliche Gemeinde»

Die Gemeinde Reinach wurde zum vierten Mal in Folge mit dem Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet. Die Mitglieder der zuständigen Kommission bewerteten den Prozess, die Themen und die Massnahmen der Gemeinde als äusserst beeindruckend und spannend.


Sommerferienkarte für Reinacher Schulkinder

Alle Kinder, die in Reinach zur Schule gehen, haben wie schon in den vergangenen Jahren eine Sommerferienkarte für das Gartenbad erhalten. Damit können sie während den gesamten Sommerferien gratis ins Gartenbad. Einfach Foto aufkleben, die Karte ausfüllen und an der Kasse zeigen oder mit dem QR-Code am Drehkreuz scannen. Viel Spass!


Radarkontrollen im Juni 2024

Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Juni 822 Fahrzeuge gemessen, wovon 35 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch eingesehen werden.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuche

044/24
Gesuchsteller – Spillmann Ralph und Esther, Bodmenstrasse 1, 4153 Reinach
Projekt – Erweiterung OG und Neubau Schopf
Parz. 3532, Bodmenstrasse 1
Projektverfasser – az Holz AG; Oristalstrasse 121, 4410 Liestal 

045/24
Gesuchsteller – Leisinger Tobias, Klusweg 71, 4153 Reinach
Projekt – Einbau Cheminée-Ofen und Aussenkamin
Parz. 3736, Klusweg 71
Projektverfasser – FRIEDRICH Ofen-Kreativstudio GmbH, Reutackerstrasse 36, D-79591 Eimeldingen

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 05. bis 15. Juli 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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