Teils absichtlich weggeworfen, teils einfach verloren, trifft man in der Natur immer wieder auf verschiedenste Dinge, die nicht auf den Boden gehören. Helfen Sie mit, den Natur- und Erlebnisweiher von Littering zu befreien, indem Sie bei jedem Spaziergang herumliegenden Abfall (Alu-Dosen, PET-Flaschen, Zigarettenpäckchen usw.) einsammeln und den Abfall in den Abfallbehältern vor Ort entsorgen.
Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden.
Für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet ist grundsätzlich der Kanton zuständig ist, im Siedlungsgebiet ist dies Aufgabe der Gemeinden.
Der Regierungsrat hat die Mutation «Gewässerraum» am 15. Februar 2022 genehmigt und die hängige Einsprache abgewiesen.
Die Gemeinde Reinach befindet sich in der Gesamtrevision ihrer Bau- und Strassenlinienplanung. Bei der Erarbeitung hat sich gezeigt, dass bei den Bau- und Strassenlinienplänen im Bereich der Waldbaulinien (WBL) Unstimmigkeiten bestehen.
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