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Amtliche Mitteilungen der KW 11/2025

11.03.2025


AUS DEM GEMEINDERAT

Teilrevision Ergänzungsleistungsgesetz

Der Vermögensverzehr für Personen, die in Heimen und Spitälern leben und Ergänzungsleistungen beziehen, wird bei AHV-Beziehenden von 10% und bei IV-Beziehenden von 6.7% auf 20% angehoben. EL-Beziehende, die zu Hause leben, sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Durch die Änderung entsteht dem Kanton eine jährliche Entlastung von CHF 900'000, die Entlastung der Gemeinden würde sich auf rund 1.36 Millionen Franken belaufen.
Der VBLG unterstützt die Gesetzesrevision vorbehaltlos. Der Gemeinderat hat beschlossen, sich der Stellungnahme des VBLG anzuschliessen und der Teilrevision entsprechend zuzustimmen.

Verordnung für das Finanz- und Rechnungswesen / Verordnung betreffend die Inkassogebühren leicht angepasst

Die Verordnung für das Finanz- und Rechnungswesen sowie die Verordnung betreffend die Inkassogebühren werden leicht angepasst. Die bis anhin geltende Praxis in Form einer internen Weisung wird neu ganzeinheitlich in den Verordnungen aufgeführt, damit die SchuldnerInnen volle Transparenz betreffend Regelung der Stundungs- und Ratenzahlungen haben. Entsprechend wurde der Titel der Verordnung betreffend die Inkassogebühren in Verordnung betreffend das Inkasso geändert.

Keine Unterstützung der Gemeindeinitiative «Uni-Finanzierungs-Initiative»

Die Gemeinde Rünenberg bittet um Unterstützung für die Lancierung der Gemeindeinitiative «Für eine faire Beteiligung aller Kantone an der Universität Basel (Uni-Finanzierungs-Initiative)». Grund ist, dass aktuell die Vertragskantone BS und BL für ihre Studierenden die Vollkosten entrichten und sich das Restdefizit teilen. Die übrigen Kantone, die Studierende entsenden, tragen ungefähr die Hälfte der Vollkosten. Der Vertrag mit der Uni Basel soll daher gekündigt werden im Sinne, dass andere Kantone sich auch an den Kosten beteiligen sollen und den Kanton BL somit entlasten.
Der VBLG unterstützt den Antrag der Gemeinde Rünenberg nicht, weil Finanzierungsfragen bei Hochschulen und Universitäten nicht in der Kompetenz der Gemeinden liegen. Somit ist keine Rechtsgrundlage für die Gemeinden dafür gegeben. Der Gemeinderat folgt der Stellungnahme des VBLG und unterstützt die Gemeindeinitiative nicht.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Chäppelihäx: Verkehrseinschränkungen im Ortszentrum am Samstag, 15. März 2025

Im Rahmen der Veranstaltung Chäppelihäx und Funggefüür vom 15. März 2025 kommt es in der Zeit zwischen 18.30 und ca. 19.30 Uhr zu kleineren Verkehrseinschränkungen im Ortszentrum.
Um 18 Uhr besammeln sich die aktiven Teilnehmenden in der Ziegelgasse beim Vorplatz der Schreinerei Wenger. Ab 18.30 Uhr werden die Besucherinnen und Besucher erwartet. Bis max. 19.30 Uhr ist deshalb die Kirchgasse (ab Ziegelgasse bis Hauptstrasse) für kurze Zeit gesperrt. Der Umzug mit Feuerwagen, Chienbäsen und Treicheln setzt sich ab ca. 19 Uhr in Bewegung und folgt nachstehender Route: Hauptstrasse, Rüttenenweg, Zihlackerstrasse, Brückliweg, Unterer Leuweg. Wir bitten die Verkehrsteilnehmenden um entsprechende Rücksichtnahme.
Die Organisatoren freuen sich, wenn auch Sie aktiv am Umzug teilnehmen, um den Winter auszutreiben. Mehr Informationen finden Sie unter www.chaeppelihaex.ch

Therwilerstrasse: Tempo 30 ab sofort gültig

In der Therwilerstrasse sind mittlerweile die Markierungsarbeiten für die neue Tempo-30-Zone abgeschlossen. Die «Zubringerdienst»-Regelung gilt weiterhin. Somit gilt ab sofort für alle «Zubringer» Tempo 30 in der Therwilerstrasse.


Schulergänzende Ferienbetreuung während den Frühjahrs-/Osterferien 2025

Die Schulergänzende Betreuung (SEB) der Gemeinde Reinach betreut Kinder während den Frühlings-/ Osterferien 2025 vom 14. bis 25. April 2025 (ohne Karfreitag und Ostermontag). Die Ferienbetreuung steht auch Kindern offen, die das SEB-Angebot während der Schulzeit nicht nutzen. Interessierte können ihr Kind bei der Administration FeB/SEB, 061 511 63 98 oder seb@reinach-bl.ch anmelden. Esther Schüpfer, Leiterin Administration FeB/SEB, steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Informationen und Formulare sind ebenfalls online unter www.reinach-bl.ch erhältlich. Anmeldeschluss: 24. März 2025.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.


Baugesuche

080/24 – K 1734/2024
Gesuchsteller - Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen
Projekt - Nachträgliche ordentliche Bewilligung (Korrekturfaktor ohne Änderung an der Mobilfunkanlage) / REHA
Parz. 670, Habshagstrasse 15
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren

083/24 – K 1735/2024
Gesuchsteller - Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 18, 4052 Basel
Projekt - Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderung an der Mobilfunkanlage) / BREA
Parz. 4167, Aumattstrasse 9
Projektverfasser - Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 14. bis 24. März 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

 
 

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